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Komplizierte Antragsverfahren Sportstättenbau: Kreissportbund Osterholz bietet Fördermittelberatung

Öffentliche Zuschüsse für Bauprojekte von Sportvereinen sind begehrt, doch der Weg dorthin ist kompliziert. Christina Fengels vom Kreissportbund Osterholz bietet den Clubvorständen eine Beratung an.
30.01.2024, 18:00 Uhr
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Sportstättenbau: Kreissportbund Osterholz bietet Fördermittelberatung
Von Bernhard Komesker

Sportvereine, die größere Bauprojekte planen, haben beim Kreissportbund Osterholz seit vergangenem Herbst eine neue, eigene Ansprechpartnerin: Christina Fengels berät Vorstände und andere Funktionäre bei der Frage, wie sie am besten an öffentliche Zuschüsse herankommen können. Die Mittvierzigerin, die sich Ende 2023 auch dem Sportausschuss des Kreistags vorgestellt hat, weist Wege zu den Fördertöpfen beim Landessportbund (LSB), die vom Innenministerium gespeist werden, und auch zu denen in Rat- oder Kreishaus, von wo aus allerdings in der Regel keine komplett neuen Sportstätten gefördert werden.

Neben der Art eines Vorhabens – Sanierung, Modernisierung, An-, Um- oder Neubau – kommt es bei den jeweiligen Beihilfen auch auf den Auftragswert und den Umfang der Eigenleistungen an, erklärt Fengels. "Landesweit stehen bis Ende 2025 rund 5,5 Millionen Euro pro Jahr bereit." In unregelmäßigen Abständen werden zudem Sonderprogramme für bestimmte Investitionszwecke aufgelegt. So starteten im vergangenen August gezielte LSB-Beihilfen fürs Energiesparen, wobei die Nachfrage rasch größer schien als das Angebot. Die Richtlinie läuft zwar noch bis Ende Oktober 2024, aber Fengels zufolge werden die acht Millionen Euro so lange kaum reichen, die landesweit bereitgestellt wurden. "Vielleicht gibt es einen Nachschlag, aber man muss schnell sein", weiß die Reitsportlerin aus Worpswede zu berichten. Mindestens drei Anträge aus dem Kreisgebiet hatten nach ihren Angaben im Vorjahr Erfolg.

Formulare und Verfahren

Die Fristen und das recht komplizierte Antragsverfahren per Internet "schrecken einige wohl auch ab", sagt Engels. Fällt ein Projekt unters Energiesparen (Förderquote 50 Prozent)? Oder gilt es als Modernisierung? Dann wird unterschieden zwischen Bestandssicherung (Förderquote 30 Prozent) und Bestandsentwicklung (Förderquote 35 Prozent). Wann ist ein Nachweis über eine zertifizierte Energieberatung nötig und wie bringt man den bei? Antragsteller haben einen ebenso anspruchsvollen wie zeitaufwendigen Fragenkatalog vor sich. Vor allem dann, wenn die Investition 25.000 Euro überschreitet – und das ist die Mindestgrenze für die sogenannte Bestandsentwicklung nach den LSB-Statuten – stellen Formalitäten und Finanzverantwortung eine ziemliche Hürde für die Ehrenamtler in den Vereinen dar.

Die Investitionssumme bei einer Bestandsentwicklung (Barrierefreiheit, neue Räume, neue Plätze) soll zwischen 5000 und 100.000 Euro betragen, wobei ein mindestens zehnprozentiger Eigenanteil erwartet wird. Zu den Voraussetzungen zählt unter anderem auch, dass eine Sportstätte im Vereinseigentum ist oder eine langfristige Nutzungsgarantie von mehr als zwölf Jahren für den Verein besteht. "Die Kreissportbünde in Niedersachsen sind mit dem LSB über mögliche Vereinfachungen im Gespräch", sagt Fengels. Immerhin: Elf der rund 130 Mitgliedsvereine im KSB Osterholz wurden im Vorjahr als Antragsteller aktiv. Weitere drei blieben mit ihren Projekten unter besagter 25.000-Euro-Grenze.

Kommunale Töpfe

Darüber hinaus bieten der Landkreis und einzelne Kommunen eigene Programme an, bei denen sich ein Antrag lohnen könnte. Auf Kreisebene werden Sanierungen und Modernisierungen von Sportstätten sowie Ersatzanlagen nebst Anbauten mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Der Höchstbetrag, der binnen eines Jahres als Zuschuss abgerufen werden kann, beträgt 20.000 Euro.

Klaus Sass, Kommunalpolitiker und Sportfunktionär aus Hülseberg, weiß: Vor allem kleinere Clubs auf dem Land, die eher moderate Mitgliedsbeiträge erheben, ächzen bereits unter den Abgaben für Dachverbände wie LSB oder Turnerbund. Große Sprünge sind da oft nicht drin.

Gerade auch für sie will der Kreissportbund da sein, der neben Christina Fengels im Herbst auch eine neue Mitarbeiterin für die Sportentwicklung eingestellt hat: Lena Habben berät und unterstützt die Sportvereine im Kreisgebiet hinsichtlich Form und Inhalt neuer und bestehender Angebote. Sie ist unter Telefon 04791/50 45 oder per E-Mail (sportreferentin@ksb-osterholz.de) zu erreichen.

Der Draht zur Sportstättenbauförderung

Christina Fengels wiederum ist in Sachen Förderung von Sportvereinsanlagen in der KSB-Geschäftsstelle an der Bahnhofstraße 97a anzutreffen, Telefon 04791/50 21 01 oder 8 99 78 83 sowie E-Mail sportstaettenbau@ksb-osterholz.de. Die Büro-Sprechzeiten sind montags und donnerstags von 10 bis 12 Uhr und dienstags von 16 bis 17.30 Uhr sowie nach Vereinbarung.

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