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Abschuss-Stopp Reaktionen auf Oldenburger Wolfsurteil

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat den Abschuss eines beliebigen Wolfes aus dem Garlstedter oder dem Schiffdorfer Rudel vorerst gestoppt. Ein Urteil, das konträre Reaktionen auslöst.
25.03.2022, 16:48 Uhr
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Reaktionen auf Oldenburger Wolfsurteil
Von Brigitte Lange

Landkreis Osterholz / Cuxhaven. Ein beliebiger Wolf solle entweder aus dem Schiffdorfer oder aus dem Garlstedter Rudel "entnommen" werden. Mit dieser Ausnahmegenehmigung reagierte Mitte Januar der fürs Wolfsmanagement zuständige Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) auf den Tod von gut 30 Schafen in Neuenkirchen im Dezember 2021. Über die Jahre waren sie und andere Nutztiere in der Region von Wölfen gerissen worden. Die dafür verantwortlichen Wölfe sah der NLWKN bei den Schiffdorfer oder dem Garlstedter Rudel. Welches Tier genau es war, konnte nicht geklärt werden. Die Behörde erteilte daher diese allgemeine Genehmigung. Und eben die hat nun das Verwaltungsgericht Oldenburg kassiert. Allerdings nur vorläufig. Der NLWKN beziehungsweise das Land Niedersachsen können gegen die Entscheidung noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. 

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Die Osterholzer Kreistagsfraktion der Grünen teile die Begründung des Oldenburger Verfassungsgerichtes "voll und ganz", sagte die Fraktionsvorsitzende Dörte Gedat der Redaktion: "Ich bin sehr zufrieden damit."

Urteilsbegründung

Die Oldenburger hatten den Eilanträgen gegen diese Wolfstötung, die die beiden Vereine – Gesellschaft zum Schutz der Wölfe und Freundeskreis freilebender Wölfe – gestellt hatten, stattgegeben. Das Gericht geht davon aus, dass die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss voraussichtlich rechtswidrig gewesen sei. Denn zum ersten Mal in der Bundesrepublik Deutschland war bei einer solchen Genehmigung darauf verzichtet worden, ein klar definiertes Tier zum Abschuss freizugeben und Schäden einem klar bestimmten Rudel zuzuordnen. Damit sei die enge Ausnahmevorschrift vom Tötungsverbot im Bundesnaturschutzgesetz „in unzulässiger Weise erweitert“, begründet das Gericht seine Entscheidung. Weiter sehen die Richter keinen Beleg dafür, dass zum gelernten und weitergegebenen Jagdverhalten der Garlstedter Wölfe, das Überwinden von Schutzvorrichtungen wie Zäunen gehöre.

Naturschützer

Ähnlich wie die Osterholzer Grünen begrüßt der Landesvorsitzende des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) Niedersachsen, Holger Buschmann, das Urteil: „Das Gericht macht deutlich, dass das bisherige Vorgehen von Umweltminister Olaf Lies keine rechtliche Grundlage aufweist. Die unbegründete und auf ein gesamtes Rudel bezogene Erteilung von Abschussgenehmigungen wie in diesen Fällen ist im Ministerium bisher gängige und zurecht kritisierte Praxis, die nicht länger hinzunehmen ist. Das gesamte Wolfsmanagement muss endlich rechtskonform erfolgen, statt zweifelhafter Abschüsse müssen flächendeckender Herdenschutz und bürokratiearmer Finanzierungsausgleich für Weidetierhalterinnen und -halter möglichst einfach und schnell umgesetzt werden.“

Landtags-Grüne

Die Grünen-Fraktion im Niedersächsischen Landtag teilt zudem in einer Pressemitteilung mit, dass sie nun eine Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Wolfsabschüsse der Landesregierung einreichen werde. Die Grünen fordern, dass alle Wolfsabschüsse aufgrund des Urteils sofort ausgesetzt werden müssten. „Die offensichtlich rechtswidrige Genehmigungspraxis des Landes kann so nicht weitergeführt werden“, erklärt Grünen-Naturschutzsprecher Christian Meyer. Für seine Fraktion ist das Urteil des Verwaltungsgerichtes in Oldenburg eine „Rote Karte“ für Umweltminister Olaf Lies.

CDU-Landtagskandidat

Scharfe Kritik kommt hingegen von Denis Ugurcu, dem CDU-Landtagskandidat für den Wahlkreis Unterweser: "Aus meiner Sicht verkennt das Gericht hier eindeutig den notwendigen Schutz der Bevölkerung und der Landwirte in der Region. Insbesondere in Schiffdorf, Beverstedt, Garlstedt und Schwanewede sind immer wieder Wolfsrisse in nicht unerheblicher Häufung vorgekommen", schreibt er der Redaktion. Ugurcu fordert daher den NLWKN und Minister Olaf Ließ auf, "nach Prüfung des Urteils, zum Oberverwaltungsgericht zu gehen und entsprechend Beschwerde einzulegen." Der Landtagskandidat erwartet, dass das Oberverwaltungsgericht "sicherlich eine bessere Bewertung des Sachverhaltes vornehmen" werde. Eine, die den Schutz der Bevölkerung und den Schutz der Landwirte berücksichtige.

Umweltminister

Tatsächlich hat Umweltminister Olaf Lies gegenüber der Nordwest-Zeitung in Oldenburg inzwischen erklärt: "Wir sind von der Richtigkeit unseres bisherigen Vorgehens überzeugt.“ Sie würden sich daher den Gerichtsbeschluss genau anschauen und prüfen, ob sie gegen das Urteil Beschwerde einlegen werden.

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