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Landgericht Verden Betrugsprozess: Männer aus Rotenburg und Oyten müssen in Haft

Verurteilung im Verdener Betrugsprozess: Zwei Männer aus Rotenburg und Oyten müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis. Sie hatten Anleger um 1,4 Millionen Euro geprellt.
14.02.2025, 17:00 Uhr
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Von Angelika Siepmann

Nur wenige Stunden, nachdem sie in der großen Verdener Stadthalle vernommen hatten, was ihnen blühen könnte, erhielten die beiden Angeklagten dort auch schon die Bestätigung. Vor der verhängten Bühne verkündete die Wirtschaftskammer des Landgerichts ein Urteil, das mit Schuldspruch und Strafmaß genau dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprach. Wegen gewerbsmäßigen Betrugs in zwölf Fällen wurden der 68-jährige Mann aus Rotenburg und der 46-Jährige aus Oyten am zwölften Verhandlungstag zu Freiheitsstrafen von sieben Jahren beziehungsweise sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Ihre Verteidiger hatten erwartungsgemäß auf Freispruch plädiert.
In dem Strafprozess ging es seit November um eine Fülle von Betrugstaten, die die Männer als Vorständler einer sogenannten Selbsthilfestiftung mit Sitz in Rotenburg begangen haben sollten. Das Verfahren gegen einen in Ottersberg wohnenden älteren Bruder des 46-Jährigen war im Januar aus Krankheitsgründen abgetrennt worden. Gar nicht erst vor Gericht erscheinen konnte ein weiterer Angeklagter aus Delmenhorst. Der erkrankte 73-Jährige war Geschäftsführer des Unternehmens, einer GmbH, die das Stiftungsvermögen verwaltete. Auch gegen ihn wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt.

Anleger um 1,4 Millionen Euro geprellt


Von den ursprünglich fast 40 Fällen des Betrugs, mit denen sich die Angeklagten konfrontiert sahen, sind jene zwölf gravierenden übrig geblieben, wegen denen das Duo nun geraume Zeit hinter Gitter wandern soll. Mit Zustimmung der Vertreterin der zuständigen Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft Stade waren die anderen Fälle eingestellt worden. Den durch die ein Dutzend relevanten und besonders beleuchteten Taten entstandenen Gesamtschaden für die fünf betroffenen Anleger bezifferte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung auf 1,4 Millionen Euro – entstanden im Zeitraum zwischen September 2016 und März 2019.
Die Verteidiger hatten zuletzt erneut diverse Beweisanträge präsentiert, die allesamt darauf abzielten, unlautere Absichten ihrer Mandanten in Abrede zu stellen. Bei der Kammer waren sie damit nicht durchgekommen. In ihren Schlussvorträgen betonten die Anwälte einmal mehr, es habe keinerlei „Täuschungshandlungen“ gegeben. Bei jedem Vertragsabschluss hätten die Angeklagten auch „ein konkretes Projekt an der Hand“ gehabt, von dessen Umsetzung sie überzeugt gewesen seien. Erwähnt wurde unter anderem auch, ein bestimmter Zeuge habe „nicht die ganze Zeit die Wahrheit gesagt“, und eine Zeugin habe „wirre Geschichten erzählt“, und gar nicht gewusst, wann sie wie viel Geld investiert habe.

Wirtschaftskammer hat keine Zweifel


Diese und weitere Ausführungen fielen bei der großen Wirtschaftskammer aber nicht auf fruchtbaren Boden. Man habe nach der umfangreichen Beweisaufnahme mit diversen Zeugenvernehmungen und dem Verlesen von Urkunden keinerlei Zweifel, dass die Angeklagten „bei Abschluss der Verträge und Geschäfte“ betrügerische Absichten verfolgten. Sie hätten Geld von privaten Investoren eingesammelt, „die getäuscht wurden“. Den beiden Männern wurde mit Verweis auf deren Angaben auch verdeutlicht: „Sie haben eine komplett andere Sicht auf das, was sie gemacht haben, als die Kammer.“ Zwar hätten sie „objektiv alles eingeräumt“, dabei aber stets die These aufrechterhalten, sie hätten nie jemanden getäuscht – „und wenn doch, dann nicht gewollt“.
Der Vorsitzende sprach in Hinblick auf das „Start-up“ der Männer auch von einer „komischen Konstruktion“. Sie hätten gemeinsam die Stiftung gegründet und dazu die GmbH, „weil eine Stiftung ja keine Gewinne machen kann“. Die Geschädigten hätten sich sichere Geldanlagen und Renditen erhofft, aber keines der Projekte der Angeklagten habe realen Erfolg gehabt. Es fiel auch der Begriff „Luftschlösser“. Das Gericht ordnete ebenfalls die Einziehung von 213.500 Euro an. Für diese Summe haften die beiden Männer gesamtschuldnerisch. Die festgesetzten Einzelstrafen – je nach Schadenshöhe – liegen zwischen einem und vier Jahren und wurden „straff zusammengezogen“. Bei dem Älteren war noch eine Haftstrafe wegen Betrugs einzubeziehen, die ein anderes Gericht verhängt hat.

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