Landkreise Rotenburg/Osterholz. Von 0,98 auf 4,89 Prozent: Der Landkreis Rotenburg muss seine Vorrangflächen für Windparks verfünffachen. Das geht aus der Windflächenpotenzialstudie hervor, die das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am Montag vorgestellt hat. Demnach müssten 4,89 Prozent der Gebietsfläche des Landkreises für die Windkraftnutzung bereit gestellt werden, um in Niedersachsen insgesamt auf 2,2 Prozent zu kommen. Rotenburg könnte sogar noch mehr für die Transformation der Energieerzeugung tun, denn laut Studie beträgt das Potenzial ganze 14,55 Prozent der Landkreisfläche. Derzeit sind 0,98 Prozent der Fläche für Windparks vorgesehen.
Für den Landkreis Osterholz lautet die Zielvorgabe laut Potenzialstudie 0,95 Prozent. Dieser Anteil ist schon jetzt erreicht, jedenfalls war Ende August im Kreis-Umweltausschuss genau von dieser Zahl die Rede. Allerdings, so hieß es damals auch, könne man diesen Wert nicht unmittelbar zum Vergleich heranziehen, da unterschiedliche Ermittlungsgrundlagen zugrunde gelegt worden seien. Vermutlich würde die Erfüllung des 2,2-Prozent-Ziels des Landes ungefähr eine Vergrößerung der bisherigen Fläche um den Faktor 2,75 erfordern. Das Potenzial für Windkraftnutzung wird in der Studie mit 3,89 Prozent der Landkreisfläche angegeben. 2,2 Prozent laut die Zielvorgabe für den Kreis Verden, potenziell seien 7,53 Prozent der Fläche für Windparks geeignet.
Um die für die Energiewende benötigten Flächen tatsächlich zur Verfügung zu stellen, will das Land in einem eigenen Windenergie-Beschleunigungs-Gesetz die konkreten Flächenanteile, die jede Region bis 2026 als Windenergiefläche mindestens ausweisen muss, rechtsverbindlich festlegen. „Wir müssen in Niedersachsen mehr Platz für Windräder schaffen, sonst werden wir die Klimaziele und die dafür nötige Energiewende nicht schaffen“, sagte Minister Christian
Meyer. Die Landkreise würden verpflichtet, über die Regionalplanung deutlich mehr Windenergieflächen als bisher vorzuhalten. Mit der Taskforce Energiewende und dem Ausbau der Servicestelle Windenergie im Ministerium sollen die Kommunen bei der Umsetzung des Gesetzes und den Auswahlverfahren intensiv unterstützt und beraten werden.
Das 2,2-Prozent-Ziel sei machbar, zumal das geplante Gesetz es den kommunalen Planungsträgern ermöglichen solle, "Teilpläne Windenergie" auszuweisen, sodass nicht immer das ganze Raumordnungsprogramm geändert werden müsse. „Die Rückmeldungen vieler Kommunen machen mich zuversichtlich, dass wir 2026 schon 2,5 Prozent oder sogar mehr Windvorranggebiete erreichen können“, so Energieminister Meyer. Gleichzeitig solle das Gesetz regeln, dass die Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger stärker vom Ausbau der Erneuerbaren Energien profitieren, etwa in Form von Anteilen für Bürgerenergiegesellschaften oder durch direkte Beteiligung der Kommunen. Dies gelte sowohl bei Windenergie- als auch bei großen Freiflächenfotovoltaik-Anlagen.