Landkreis Rotenburg. Der Untergrund des Landkreises Rotenburg scheint nicht besonders geeignet zu sein als Standort für ein Atommüll-Endlager. Dies geht aus einem Gutachten hervor, das das Öko-Institut Darmstadt im Auftrag des Landkreises erarbeitet hat. Die Anregung dazu war von der Bürgerinitiative „Kein Endlager im Landkreis Rotenburg" gekommen, deren Sprecher Rolf Wedemeyer dieses Fazit zieht: "Die Geologen sagen, dass Salzstöcke generell nicht für Atom-Endlager geeignet sind." Das Gutachten enthalte "neue Erkenntnisse zu den einzelnen Teilgebieten im Landkreis", die ihn "zuversichtlich stimmen, dass sie letztlich zum Ausschluss unserer Gebiete führen müssen", so der Taakener, der hinzufügt: "Hoffentlich."
Mindestanforderungen nicht erfüllt
Landrat Hermann Luttmann und seine Fachleute haben das Gutachten intensiv studiert und auf dessen Grundlage sogleich eine Stellungnahme verfasst, die an die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) in Peine gegangen ist. Unter anderem schreibt Luttmann, dass bei den vom Bund ausgeguckten Gebieten die Mindestanforderungen bei der Tiefe der Salzstöcke nicht erfüllt werden. 300 Meter unter der Erde sei die generelle Anforderung, doch liege der Salzstock Brümmerhof nur 145 Meter unter der Oberfläche, beim Taakener Salzstock seien es nur 236 Meter.
Zudem weist Luttmann darauf hin, dass die im Landkreis Rotenburg aufgetretenen Erdbeben auf Druckabsenkungen beziehungsweise Spannungsänderungen im Gebirge aufgrund früherer bergbaulicher Aktivität zurückzuführen sind - gemeint ist die Erdgasförderung. Seismische Ereignisse, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden, hätten im Standortauswahlverfahren jedoch bislang keine Berücksichtigung gefunden. "Der Sicherheit eines Atommüll-Endlagers stehen sie meines Erachtens entgegen", so Luttmann.
Unterschiedliche Methoden
In seiner Stellungnahme wird Luttmann über weite Strecken sehr technisch. Bei der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien seien pauschale Bewertungen anhand von Referenzdatensätzen vorgenommen worden, identisch für alle Gebiete mit dem Wirtsgestein Steinsalz. Lediglich drei der elf geowissenschaftlichen Abwägungskriterien seien hingegen individuell bewertet worden. Hierbei falle auf, dass bei der Zusammenführung der Bewertung einzelner Indikatoren zu einer Gesamtbewertung unterschiedliche Methoden gewählt wurden. So würden die Kriterien „Konfiguration der Gesteinskörper“ und „Schutz des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge“ nach der schlechtesten Beurteilung eines Indikators bewertet, während für die „räumliche Charakterisierbarkeit“ ein anderes Vorgehen gewählt worden sei. Obwohl hier der Indikator „Ausmaß der tektonischen Überprägung der geologischen Einheit“ als „bedingt günstig“ bewertet wurde, erfolge die Gesamtbewertung als „günstig“. Luttmann folgert daraus, dass die Sache "nach der schlechtesten Einstufung eines der Indikatoren beurteilt werden" sollte. Alle Teilgebiete mit Steinsalz in steiler Lagerung müssten als „bedingt günstig“ gekennzeichnet werden.
Bürgerbeteiligung beendet
"Ich bin auf die Reaktion der Bundesgesellschaft für Endlagerung gespannt", so BI-Sprecher Rolf Wedemeyer. Er bedauert, dass nun die Phase der Bürgerbeteiligung erst einmal beendet sei. Das weitere Verfahren sei gesetzlich so geregelt, "dass wir in den kommenden drei oder vier Jahren keine Möglichkeit haben, der BGE auf die Finger zu gucken". Die Bürgerinitiative werde trotzdem wachsam bleiben.
Jetzt sichern: Wir schenken Ihnen 1 Monat WK+!