Langwedel. Mehr als anderthalb Jahre ist das bisher schwerste Beben im Raum Langwedel her, das neben den Schäden an zahlreichen Privathäusern auch an einigen kommunalen Gebäuden Spuren hinterlassen hat. Nun haben sich der Flecken und die Deutsche Erdoel AG (Dea), deren Erdgasförderung vor Ort ursächlich für diesen und auch weitere Erdstöße gewesen ist, nach mehreren Einigungsgesprächen auf eine Entschädigungssumme von 98 000 Euro geeinigt, die nun auch von der Langwedeler Politik abgesegnet worden ist.
Die Gemeinde hatte zunächst auf der Grundlage eines in Auftrag gegebenen Gutachtens eine Entschädigung von etwas mehr als 150 000 Euro für angemessen erachtet und zudem auch einen Ausgleich für die Wertminderung der Gebäude gefordert. Das durch die Dea erstellte Gegengutachten wies hingegen Gebäudeschäden in Höhe von lediglich knapp 83 000 Euro aus. Ein deutlich geringerer Wert, der sich darin begründete, dass, anders als im vom Flecken in Auftrag gegebenen Gutachten, „in den wesentlichen Bereichen keine konstruktiven Rissbildungen vorgefunden wurden“. Außerdem ergebe sich durch die Risse „keine nachvollziehbare Wertminderung“. Letztlich trafen sich beide Parteien näher am vorgeschlagenen Wert der Dea: bei nicht ganz 100 000 Euro. Auch weil die Verwaltung zuletzt eingeräumt hatte, dass die in ihrem vorgelegten Gutachten „festgestellten Gebäudeschäden nur zum Teil auf bergbauliche Einflüsse, insbesondere Erschütterungen, zurückzuführen sind“.
Bisher keine Sanierungen erfolgt
„Das ist unterm Strich eine vernünftige Lösung“, findet Langwedels Bürgermeister Andreas Brandt. Wäre es zu keiner Einigung gekommen, dann wäre ein Klageverfahren – verbunden mit einem Prozesskostenrisiko – unumgänglich gewesen. Schon so hat die Einigung mit der Dea auch Kosten im Haushalt verursacht. Dem Flecken sind bisher laut Verwaltung rund 14 000 Euro an Gutachterkosten entstanden.
Ob die nun vereinbarte Entschädigung wirklich dem Schaden entspricht, das lässt sich nur schwer anhand von Zahlen beurteilen. Schlichtweg, weil es bisher keinerlei Sanierungskosten gegeben hat. Die durch das Beben entstandenen Risse sind nicht behandelt worden. Teilweise wird dies auch überhaupt nicht passieren. Denn betroffen von dem Erdstoß waren unter anderem Wände in den Blöcken A und B der Oberschule am Goldbach. Da diese aber nach der Fertigstellung des Neubaus ohnehin in den nächsten beiden Jahren abgerissen wird, ist eine Sanierung der Risse dort überhaupt nicht sinnvoll.
Neben den Schulgebäuden wurden auch die Sporthalle, das Rathaus sowie die Kapellen in Völkersen und Holtebüttel aus dem kommunalen Gebäudebestand durch das Beben beschädigt, wobei vor allem das Rathaus durch Risse in zahlreichen Räumen in Mitleidenschaft gezogen wurde. Für alle diese Immobilien gilt, dass es keine 1:1-Schadensregulierung geben wird, wie Brandt erklärt. Vielmehr sollen die Schäden im Zuge von umfänglich geplanten Sanierungsarbeiten der jeweiligen Gebäude beseitigt werden. Wann es dazu kommen soll, ist bisher noch nicht klar. Eile ist dabei auch scheinbar nicht geboten. „Die Schäden sind natürlich wirklich ärgerlich, ein Sicherheitsproblem besteht in den betroffenen Gebäuden aber nicht“, sagt Brandt.