Schon seit einigen Jahren kann der Flecken Langwedel den Rechtsanspruch der Eltern auf einen Krippenplatz nicht erfüllen. So fehlen in diesem Sommer etwa 70 Plätze. Eine zusätzliche Krippe in Etelsen-Berkels befindet sich aktuell zwar im Bau, aber die dort entstehenden 45 Plätze werden auch aufgrund der weiter steigenden Tendenz bei den Anmeldezahlen nicht reichen, um mittelfristig den Bedarf zu decken. Und inzwischen hat die Gemeinde auch Probleme, ausreichend Plätze für die Nachmittagsbetreuung von Grundschulkindern anzubieten. In diesem Jahr bekamen 27 Kinder keinen Platz bei der Gemeinde oder der Kinderarche, die fast 150 Kinder in den drei Grundschulen betreut. Zwar handelt es sich bei diesem Betreuungsangebot um eine freiwillige Leistung, doch der Unmut betroffener Eltern ist nicht minder gering. Um die Vergabe der verfügbaren Plätze in beiden Bereichen künftig zumindest sozialer zu gestalten und auch um für die nötige Rechtssicherheit zu sorgen, sollen Kriterien für die Aufnahme festgelegt werden.
Mit diesem Thema hat sich der Langwedeler Jugend-, Sozial- und Sportausschuss in seiner Sitzung am Montagabend befasst. Bisher wurden die Kindergartenplätze in der Gemeinde ausschließlich nach Alter, bisherigem Besuch einer Kindertagesstätte, Wohnortnähe, Belegungswunsch (Anmeldung in einer bestimmten Einrichtung, Berücksichtigung einer bestimmten Betreuungszeit) sowie im Losverfahren (Hort) vergeben. Amtsleiter Rolf Korb sei bewusst, dass man über solche Kriterien "lang und breit drüber diskutieren kann". Letztlich habe die Verwaltung aber ein Punktesystem erstellt, das sich einerseits an denen anderen Kommunen orientiert und das dafür sorgt, dass kein Kind, das bereits einen Platz hat, diesen verlieren kann. Schließlich könne es nicht das Ziel sein, Plätze jedes Jahr zu neu vergeben. Erziehungsberechtigten
und den Kindern, die eingewöhnt sind und eine Bindung zum Betreuungspersonal aufgebaut haben, soll ein weiterer Wechsel erspart werden.
Vorzug für Alleinerziehende
"Peu à peu wird das System hochwachsen", spielte Korb darauf an, dass es aufgrund dieses Bestandsschutzes für bereits vergebene Plätze ein paar Jahre dauern wird, bis die anderen Kriterien wirklich durchgehend zum Tragen kommen. Ein wesentliches Kriterium ist, dass Alleinerziehende künftig dank höherer Punktzahl die größten Chancen auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind bekommen. Familien, in denen beide Erziehungsberechtigten eine Arbeitsstelle haben, sind derweil höher gerankt als jene, wo dies nicht der Fall ist. Aber auch andere soziale Kriterien wie Geschwisterkinder in Einrichtungen, schwere Erkrankung eines Familienangehörigen oder der soziale Entwicklungsstand des Kindes sind bei den Kriterien berücksichtigt.
Auch wenn es durchaus kritische Anmerkungen aus den Reihen der Politik gab, ob gewisse Personengruppen nicht noch höher bewertet werden sollten, stimmte der Fachausschuss dem Kriterienkatalog bei einer Enthaltung (WGL) zu. Bis dieser im Krippenbereich Anwendung findet, wird es jedoch noch etwas dauern. Da das Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2024/2025 bereits im vollen Gange ist, müssten alle Eltern noch einmal angeschrieben werden. Außerdem müssten die Punkte zurzeit händisch erfasst werden, da das vorhandene Kindergartenprogramm ein Punktesystem nicht beinhaltet, erläuterte Korb, dass es zeitlich im kommenden Jahr nicht machbar sein wird. Eine Einführung der Aufnahmekriterien ist somit erst zum Kindergartenjahr 2025/2026 geplant. Anders sieht es bei der Hortbetreuung aus. Weil die Anmeldezahlen und freien Plätze bei der Ganztagsbetreuung für Grundschüler vergleichsweise geringer sind und weil es der ausdrückliche Wunsch einiger Eltern war, will es die Verwaltung möglich machen, dass die Kriterien dort schon ab dem Schuljahr 2024/2025 gelten.