Fast zehn Jahre ist es her, dass die Gemeinde Oyten das letzte Mal ihre Friedhofsgebührensatzung überarbeitet hat. Eigentlich sollte die Festsetzung der Beträge alle drei Jahre aufs Neue erfolgen, erläuterte Sebastian Oetting, Fachbereichsleiter Personal- & Bürgerservice, am Montagabend im zuständigen Fachausschuss. Schließlich müsse es das Ziel der Gemeinde sein, in diesem Bereich kostendeckend zu arbeiten. "Daher ist eine Anpassung nun zwingend erforderlich", betonte Oetting. Die von der Verwaltung erarbeitete neue Gebührensatzung für den kommunalen Friedhof erhielt jedoch nicht die erhoffte politische Rückendeckung.
Wie sollen sich die Gebühren laut Satzungsentwurf verändern?
Pauschal lässt sich kein Wert definieren, da alle Arten der Gebühren gesondert betrachtet worden sind. Zusammenfassend lässt sich aber festhalten: Die zu bezahlenden Beträge für Bestattungen sollen deutlich ansteigen. Für ein Erdrasenreihengrab würden statt 1000 künftig 1800 Euro fällig werden - also ein Anstieg um 80 Prozent. Noch drastischer ist der vorgesehene prozentuale Anstieg bei einem Urnenrasenreihengrab, für das 875 statt bisher 330 Euro gezahlt werden soll. Auch für fast alle anderen Bestattungsformen sowie die Nutzung der Kapelle und des Urnenraums sind Preisanstiege vorgesehen. Einzige Ausnahme: Der Preis für das Partnerurnengrab „Partnerruhe“ soll von 5800 auf 4925 Euro sinken.
Warum soll es größtenteils so immense Preisanstiege geben?
Weil es die Gemeinde in den vergangenen zehn Jahren versäumt hat, die Beträge sukzessive an die steigenden Kosten anzupassen. Daher ist der Sprung nun ungleich größer. Dass besagtes Partnerurnengrab plötzlich günstiger werden soll, hat damit zu tun, dass dieser Preis nicht vor zehn Jahren festgelegt wurde, sondern erst 2020 nach der Einführung dieser Bestattungsform auf dem kommunalen Friedhof.
Wie setzen sich die Kosten überhaupt zusammen?
Dabei handelt es sich um eine komplexe Rechnung, für die sich die Gemeinde auch Hilfe von einer externen Beratungsfirma geholt hat. Kosten für Abschreibungen, Erweiterungsarbeiten oder Personal vom Bauhof nannte Oetting als Beispiele. "Jeder Friedhof hat unterschiedliche Kostentreiber." Oyten etwa habe eine vergleichsweise große Kapelle.
Würden die neuen Gebühren 100 Prozent der Kosten decken?
Ja, mit Ausnahme der Benutzung der Friedhofskapelle und des Urnenraumes. Für diese Posten sieht die Gemeinde nur eine 50-prozentige Kostendeckung vor, weil die Preise sonst immens hoch ausfallen würden. Schon so sollen etwa für die Nutzung der Friedhofskapelle künftig 375 statt bisher 200 Euro anfallen. Bei einer anvisierten 100-prozentigen Deckung wären es gar 700 Euro gewesen.
Wie beurteilt die Politik die Pläne?
Dass die Gebührenordnung endlich mal wieder überarbeitet gehört, daran gibt es keine Zweifel. Die angestrebten Preissteigerungen in dieser Höhe sorgten jedoch für Kritik. Margret Lueßen (CDU) bezeichnete die "Riesenschritte" als "heftig", Ralf Großklaus (SPD) sprach diesbezüglich von "happig" und einem "sehr fragwürdigen" Vorgehen. Ingo Köhn (AfD) sah es pragmatischer: "Das sind nun einmal die Preise, wie sie jetzt gerade sind." Da der Großteil der Ausschussmitglieder aber Bauchschmerzen mit den vorgestellten Gebühren hatte, wurde das laut Johann Bollmann (SPD) "ganz sensible Thema" zunächst noch einmal zur Beratung zurück in die Fraktionen gegeben. Zumal die Gemeinde einige wichtige Zahlen an diesem Abend nicht liefern konnte - etwa wie viel Geld durch die geplanten Steigerungen jährlich eigentlich insgesamt mehr für den Haushalt erwartet wird.
Wie geht es weiter?
Die Verwaltung soll weitere Zahlen zur Verfügung stellen und die Fraktionen gehen noch einmal in die interne Beratung. Dann wird das Thema wieder auf die politische Tagesordnung kommen. Denkbar, das zeigte sich bei der Diskussion am Montag, ist auch eine Anpassung der Gebühren in Schritten. Damit der erste Anstieg zunächst einmal etwas moderater ausfallen kann.