Seit 2010 sind die Gebühren für Bestattungen auf den kirchlichen Friedhöfen in Oyten und Bassen nicht mehr angefasst worden. Das wird sich nun aber ändern. Die St.-Petri-Kirchengemeinde hat die Friedhofsgebühren neu kalkulieren lassen. Zum Jahreswechsel tritt eine neue Gebührensatzung in Kraft, die für erhebliche Kostensteigerungen sorgen wird.
Auf welche Kosten müssen sich Betroffene gefasst machen?
Die Preissteigerungen fallen unterschiedlich hoch aus. Einen besonders hohen Sprung gibt es beim "Erde Wahlgrab" mit einer Erhöhung von 330 auf 700 Euro und beim "Urnenwahlgrab" mit einem Sprung von 180 auf 470 Euro. "An manchen Stellen ist es schon ein extremer Schritt", merkt Pastor Michael Weiland angesichts von mehr als verdoppelten Werten an. Das lasse sich "auch nicht wegdiskutieren oder schönreden". Die jährlich zu entrichtenden Friedhofsunterhaltungsgebühren steigen von 10 auf 18 Euro an. Auch die Rundum-Sorglos-Pakete mit Pflege der Grabstätte werden teurer – prozentual gesehen besonders das Urnenpartnergrab (2400 Euro statt 1160 Euro für 20 Jahre) und die Urnengemeinschaftsanlage Stele (1340 statt 760 Euro für 20 Jahre). Andere Posten bleiben von solch hohen Steigerungen verschont, zum Beispiel steigen die Bestattungskosten je nach Form nur um 25 bis 30 Euro.
Wie kommt der erhebliche Anstieg zustande?
"Es hat sich seit der Corona-Pandemie grundlegend vieles verändert", sagt Jens Blohme, Vorsitzender des Kirchenvorstandes. Da sei zum einen der Wandel in der Bestattungskultur, der sich in den vergangenen Jahren noch einmal beschleunigt habe. Weniger Erdbestattungen, kleinere Gräber, alternative und pflegearme Bestattungsformen – das alles bedeutet letztlich weniger Gebühreneinnahmen bei gleichzeitig steigenden Leerflächen, die ebenfalls gepflegt werden müssen. Und diese Leerflächen sind "sehr pflegeintensiv", wie Pastorin Silke Oestermann betont. Gleichzeitig sind die Kosten für Personal, Dienstleistungen und die Umsetzung von Vorschriften angestiegen, wie in so vielen anderen Branchen auch. Alleine der Mindestlohn stieg seit der letzten Gebührenanpassung um mehr als 60 Prozent an. "Wir sind damit ja auch nicht alleine", merkt Oestermann an, dass aufgrund der höheren Ausgaben zuletzt vielerorts die Bestattungsgebühren angehoben wurden oder eine Anpassung bevorsteht.
Warum wurden die Gebühren nicht schon früher schrittweise erhöht?
"Es wäre klüger und auch wirtschaftlicher gewesen, man hätte die Gebühren schon viel früher und in gleichmäßigen Schritten erhöht und damit an die wirtschaftliche Realität angepasst", räumt Weiland ein, der jedoch selbst erst vor knapp drei Jahren nach Oyten kam. Grundsätzlich seien Kirchengemeinden bei diesem Thema immer eher zögerlicher. Und dann geht einer Erhöhung meist ein umfangreicher Prozess voraus, an dem viele Akteure beteiligt sind. So habe man in Oyten lange auf eine Kalkulation der Kosten vom Kirchenamt in Verden warten müssen, weil aktuell viele Kirchengemeinden eine neue Satzung auf den Weg bringen. "Und wir wollten die Gebühren nicht in den blauen Dunst hinein erheben", erklärt Oestermann, dass es verlässliche Zahlen braucht, um nicht eventuell ein Jahr später wieder nachlegen zu müssen.
Muss die Kirchengemeinde die Kosten denn nun so drastisch erhöhen?
Ja, denn Friedhofsgebühren müssen kostendeckend kalkuliert werden. "Wir reichen nur das weiter, was wir an Rechnungen bekommen", fasst Weiland zusammen. Eine Querfinanzierung sei nicht möglich, denn der Friedhofshaushalt sei ein reiner Gebührenhaushalt. Dass dieser in den vergangenen Jahren trotzdem noch zu stemmen gewesen war, habe auch an Rücklagen gelegen, die nun aber aufgebraucht sind. Daher bleibt der Kirchengemeinde gar nichts anderes übrig, als alle Kosten weiterzugeben.
Wie soll es in der Zukunft weitergehen?
Um solche enormen Preissprünge künftig zu verhindern, wird die Gebührenanpassung infolge einer Neukalkulation nun in regelmäßigen Abständen erfolgen. Die St.-Petri-Kirchengemeinde will die Gebühren künftig alle drei Jahre anfassen – so wie es eigentlich auch empfohlen wird.