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Prozess am Verdener Landgericht Stuhrerin verstößt gegen das Aufenthaltsrecht

Wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsrecht ist eine Frau aus Stuhr vor dem Landgericht Verden veurteilt worden. Sie muss nun eine Geldstrafe zahlen.
24.05.2021, 18:06 Uhr
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Von Angelika Siepmann

Verden/Stuhr. Die vorrangige Frage lautete: Wie heißt die Frau denn nun wirklich, die da im Gerichtssaal zwischen ihrer Verteidigerin und einer Dolmetscherin sitzt? Entweder trägt sie den Namen, der in der Anklageschrift steht, oder den, der sich ebenfalls, und sogar noch länger, durch die Akten zieht. Letzteres ist zur Überzeugung des Landgerichts Verden der Fall. Und im Gegensatz zum Amtsgericht Syke hat die Berufungskammer die aus dem ostafrikanischen Ruanda stammende, seit einigen Jahren in Stuhr lebende Frau für schuldig befunden, einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht begangen zu haben.

Es war eine diffizile Angelegenheit, mit der sich jetzt auch die 5. kleine Strafkammer des Landgerichts zu befassen hatte. Die Anfänge reichen weit zurück, wohl zumindest bis ins Jahr 2012. Das Amtsgericht hatte die Frau im August vergangenen Jahres vom Anklagevorwurf freigesprochen. Es könne nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, dass sie im November 2015 gegenüber dem Ausländeramt des Landkreises Diepholz falsche Personalien angegeben habe, um sich einen Aufenthaltstitel und damit ein Bleiberecht zu verschaffen.

Bei der Behörde soll sie seinerzeit einen unrichtigen Namen und ein ebensolches Geburtsdatum genannt haben. Es kam aber schnell der Verdacht auf, dass die Frau in Wirklichkeit dieselbe war beziehungsweise ist, die schon 2014 bei der Stadt Bonn mit einem entsprechenden Antrag gescheitert war. Nach den Feststellungen in erster Instanz war der Frau aber unterm Strich nicht nachzuweisen, dass sie sich eines Aliasnamens bedient und sich jünger gemacht hat – 42 statt 46. Da die zuständige Staatsanwaltschaft Verden die Sache nach wie vor anders sah, legte sie Berufung ein. Zur Begründung hieß es besonders, das Amtsgericht habe nicht alle verfügbaren Beweismittel genutzt, um die wahre Identität der Frau aufzuklären.

Dies hat das Landgericht nun in der komplizierten Sache nach Kräften geleistet. Eine wichtige Funktion kam dabei einer Zeugin zu, die der Angeklagten damals den Weg nach Deutschland, genauer nach Bonn, gebahnt haben soll. Angeblich Mitarbeiterin der Vereinten Nationen, soll sie als Arbeitgeberin aufgetreten und die Frau als Haushaltshilfe beschäftigt haben. Wie sich in dem jahrelangen, verwickelten Verfahren inzwischen durch einen DNA-Abgleich bestätigt hat, sind die Zeugin und die Angeklagte Halbschwestern. Die Zeugin, die beim Amtsgericht nicht vernommen worden war, bekundete jetzt, bei der Person auf der Anklagebank handele es sich eindeutig um dieselbe, die ihr aus Bonner Zeiten bekannt sei.

Entsprechend äußerte sich auch ein eigens aus Saarbrücken erschienener Zeuge, der mal eine Beziehung zu der Angeklagten unterhalten haben soll. Er hatte die Frau wohl auch bei der Polizei angezeigt, nachdem sie 2014 in der ehemaligen Bundeshauptstadt unter Angabe falscher Hintergründe einen Asylantrag gestellt hatte. Im Zuge der Beweisaufnahme wurde auch eine von einem Sachverständigen vorgenommene Analyse von Unterschriften in eben diesem Asylantrag sowie in einem alten Reisepass herangezogen.

Die aus Remscheid angereiste Verteidigerin hatte eine Verurteilung ihrer Mandantin unbedingt verhindern wollen und vehement auf Freispruch plädiert. Für das Landgericht stand am Ende allerdings fest, dass die heute 46-jährige Angeklagte gegen das Aufenthaltsrecht verstoßen hat. Es wurde eine milde Geldstrafe von 30 Tagessätzen verhängt.

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