Nun ist der Winter vollends da. Die ersten Schneeflocken sind schon gefallen und an so manchem Morgen können Regen, Eis und Schnee zur Gefahr werden. Da stellt sich vielen Eltern und deren schulpflichtigen Kindern die Frage, ob die Schule nun stattfindet oder nicht. In Anbetracht der aktuellen Wetterverhältnisse weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass der Schulunterricht auch im Regelfall bei widrigen Verhältnissen wie Eisglätte oder starkem Schneefall stattfindet.
Generell gilt, dass die Eltern im Einzelfall selbst entscheiden können, ob sie ihre Kinder zu Hause behalten. Wie der Landkreis mitteilt, ist dies durch einen Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums ausdrücklich geregelt. Demnach reiche es aus, dass Eltern nach eigenen Einschätzungen auf dem Schulweg der Kinder eine unzumutbare Gefährdung durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten. Hierzu zählen etwa Eis, Schnee oder starke Orkanböen.
Allgemeiner Schulausfall nur die Ausnahme
Der Landkreis, der auch für die Schülerbeförderung zuständig ist, ordnet einen allgemeinen Schulausfall nur im absoluten Ausnahmefall an. Dies ist der Fall, wenn die Schüler im gesamten Kreisgebiet ihre Schulen nicht erreichen können oder der Weg zur Schule eine unzumutbare Gefährdung darstellt. Die Entscheidung, ob ein Schulausfall angeordnet wird, erfolgt allerdings erst in den frühen Morgenstunden unter Beurteilung der aktuellen Gefährdungssituation auf den Straßen.
Dafür nutzt die Kreisverwaltung verschiedene Kommunikationswege. Genaue Mitteilungen werden über alle niedersächsischen und bremischen Rundfunkanstalten bekannt gegeben. Ebenso werden Schulausfälle auch auf der Internetseite der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen unter www.vmz-niedersachsen.de veröffentlicht. Zusätzlich informiert der Landkreis über seinen Twitter-Account und die kreiseigene Bürgerinformations- und Warn-App Biwapp. Seit dem vergangenen Jahr schon ersetzt die Bürgerinformations- und Warnapp die vormals angebotene Schul-App, mit der der Landkreis in den Jahren zuvor über Schulausfälle informiert hat.
Werden keine Informationen über die Rundfunkanstalten bekannt gegeben, findet der Unterricht statt. Wenn ein witterungsbedingter Unterrichtsausfall durch den Landkreis angeordnet wird, müssen die Schulen eine Betreuung für diejenigen Schüler anbieten, die nicht zu Hause bleiben können. Kommt es zum Unterrichtsausfall, bedeutet das jedoch nicht, dass auch der öffentliche Nahverkehr seinen Betrieb einstellt. Ob Bus und Bahn bei Schnee und Eis fahren, das entscheiden die Verkehrsbetriebe eigenständig.
„Lieber spät als gar nicht“
So macht das Verkehrsunternehmen Allerbus, das hauptsächlich sein Streckennetz in der Stadt Verden und den Gemeinden Thedinghausen und Kirchlinteln hat, die Befahrbarkeit der Straße zum entscheidenden Kriterium. Seine Devise lautet hier: „Lieber spät als gar nicht. Solange wir fahren können, werden wir das auch tun“, sagt Nils Wolter-von Deylen von Allerbus.
Damit es zum Stopp des Verkehrs kommt, müssten schon extreme Witterungsverhältnisse vorherrschen. So seien Eisregen und dadurch auftretendes Glatteis ein Grund. Wolter-von Deylen erklärt: „Bei Eisregen sieht man nicht, ob es glatt ist. So können wir die Sicherheit von Fahrgästen und Fahrern nicht gewährleisten.“ Schneefall sei hingegen in den meisten Fällen kein Anlass.
Nicht zuletzt ermöglicht der Streudienst auch an eisigen Wintertagen die Einhaltung des Fahrbetriebs. „Der funktioniert sehr gut“, sagt Wolter-von Deylen und ergänzt: „Der Schülerverkehr hat dabei immer Vorrang.“