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Kernkraftwerk Unterweser Abbruchmaterial darf auf die Deponie

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz teilt mit, dass Abbruchmaterial aus dem Kernkraftwerk Unterweser auf der Deponie Käseburg gelagert werden darf.
19.05.2023, 15:00 Uhr
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Von Klaus Grunewald/gru

Nun steht es fest: Auf der Deponie Käseburg in Brake darf Abbruchmaterial aus dem Kernkraftwerk Unterweser abgelagert werden. Das hat jetzt das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz auf Anfrage mitgeteilt. Nach intensiver Prüfung aller Aspekte sei der Freigabebescheid an die Kraftwerksbetreiberin Preußen Elektra GmbH mit „restriktiveren Auflagen“ als bisher vorgesehen erteilt worden, heißt es.

Die Deponierung von  Abbruchmaterial aus dem Atommeiler in Esensham, der seit 2011 nicht mehr zur Stromerzeugung genutzt und seit 2018 demontiert wird, ist umstritten. Bürger und Umweltverbände verweisen auf die Strahlungsgefahren für Mensch und Tier. Gleichwohl hat das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz jetzt entschieden, dass insbesondere Dämmmaterial, Schuttgüter, Feststoffe und Betonstruktur-Teile des AKW Unterweser auf der Deponie Brake-Käseburg beseitigt werden dürfen. Sie sei dafür strahlenschutztechnisch geeignet, heißt es in der Erklärung des stellvertretenden Pressesprechers des Ministeriums, Korbinian Deuchler.

Deuchler verweist ausdrücklich darauf hin, dass im Freigabebescheid für Preußen Elektra die Vorschläge der Sachverständigen des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) Nord festgeschrieben worden sind. Damit seien insbesondere „restriktivere Aktivitätsbegrenzungen“ festgesetzt worden. Insgesamt dürften 10.000 Megagramm (Tonnen) Abbruchmaterial aus dem Kernkraftwerk im Braker Ortsteil Käseburg eingelagert werden. Pro Jahr nicht mehr als 100 Tonnen.

Strenge Auflagen für den Transport

Für den Transport und die unterirdische Lagerung des Materials aus dem ehemaligen Kernkraftwerk Unterweser hat das zuständige niedersächsische Ministeriums eigenen Angaben zufolge strenge Auflagen und Vorsichtsmaßnahmen erlassen. Sie betreffen vor allem die Anlieferung aus dem AKW zur Deponie. Das Material dürfe grundsätzlich nur in dafür geeigneten  und geschlossenen „Big-Bags“ (große Taschen) transportiert werden. Die Behandlung der „Big-Bags“ müsse nach den Vorgaben für asbesthaltige Stoffe erfolgen. Darüber hinaus müssten die Entladung und der sofortige Einbau sowie die Abdeckung des leicht strahlenden Materials mit Hilfe eines Radladers erfolgen.

Dass die Kapazitätsgrenze der Deponie in Brake schnell erreicht  werden könnte, befürchtet man im Umweltministerium in Hannover nicht. Korbinian Deuchler verweist in diesem Zusammenhang auf die  aktuelle Rechtslage. Danach müsse normaler Hausmüll thermisch (in einer Müllverbrennungsanlage) oder mechanisch-biologisch behandelt werden. Er gelange nicht mehr auf eine Deponie.

Umweltschützer warnen dennoch, dass nach dem Abriss eines Atomkraftwerks Tausende von Tonnen radioaktives Material zurückblieben. Der größtenteils noch strahlende Bauschutt werde per „Freimessung“ deklariert und kostengünstig verscharrt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung, so die Kritik, verkomme dabei zur Farce.

Zukunftfähige Energiegewinnung gefordert

Kommunalpolitiker auch im Landkreis Wesermarsch fordern derweil, dass der Bund den Strukturwandel aufgrund eines abgeschalteten Kernkraftwerks analog zu den Kohlerevieren unterstützt. Landrat Stephan Siefken spricht von einer nicht akzeptablen Ungleichbehandlung.

Er gehört einer Initiative von Landkreisen mit ehemaligen Kernkraftwerken an, die nachhaltige und zukunftsfähige Einrichtungen zur „grünen“ Energiegewinnung fordern.

Der Atommeiler an der Unterweser war 1978 in Betrieb und nach der Fukushima-Katastrophe 2011 abgeschaltet sowie nach einem Beschluss der Umweltminister der Länder und des  Bundes als „dauerhaft stillgelegt“ erklärt worden. Das Kernkraftwerk Esenshamm galt als der leistungsstärkste in der Republik. Sein Abriss wird vermutlich bis 2033 dauern.

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