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Schwimmen in der Weser Wasserschutzpolizei Brake greift bei Badeverstößen durch

Drei Schwimmer in der Weser haben am Wochenende einen Polizeieinsatz ausgelöst. Die Wasserschutzpolizei Brake appelliert an die Vernunft und weist auf das Badeverbot hin.
23.07.2024, 12:28 Uhr
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Von Björn Joste

Die Wasserschutzpolizei richtet einen eindringlichen Hinweis an wagemutige Schwimmer, die in Weser, Lesum und Hunte schwimmen möchten. Dort herrscht im Fahrwasser ein Bade- und Schwimmverbot.

Am vergangenen Wochenende musste die Wasserschutzpolizei Brake wegen drei Schwimmern ausrücken. Eine Zeugin hatte mitgeteilt, dass drei Personen die Weser schwimmend durchquerten und dabei auch das betonnte Weserfahrwasser durchschwammen. In diesem verkehrt die Berufsschifffahrt mit großen Frachtern, Schleppern und sonstigen Arbeitsschiffen, auch Ausflugs- und Sportboote fahren dort.

Die alarmierten Beamten der Wasserschutzpolizei (WSP) nahmen die Schwimmer auf der anderen Uferseite der Weser sichtlich erschöpft an Bord. Die drei Personen, ein Vater mit seinen zwei Söhnen, wurden von der Streifenbootsbesatzung wieder zurückgebracht. Anschließend wiesen die Beamten die Schwimmer auf die Gefahren im Strömungsgewässer und auch im Fahrwasser hin. Zusätzlich wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen sie eingeleitet.

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Die Wasserschutzpolizei weist ausdrücklich darauf hin, dass das Baden im Fahrwasser nicht zulässig und gefährlich ist. Sämtliche Schiffe verlassen sich auf die freie Fahrt im Fahrwasser. Schwimmer sind von den hohen Brücken der Frachter aus nur schwer oder gar nicht zu erkennen. Auch technische Hilfsmittel erfassen sie nicht. Bremsen oder Ausweichen ist in aller Regel nicht möglich.

Speziell für die Bundeswasserstraßen Weser, Lesum und Hunte ist das Baden in den mit Fahrwassertonnen markierten Bereichen verboten. Die genauen Regelungen und Beschränkungen können der "Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Weser, Lesum und Hunte" entnommen werden.

Jeder Verstoß gegen die genannten Regelungen wird von der Wasserschutzpolizei bei Bekanntwerden angezeigt.

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Die WSP Brake bittet aber auch um Rücksichtnahme der Boote auf die Badegäste, die in den genehmigten Bereichen schwimmen. An Stellen mit erkennbarem Badebetrieb sind außerhalb des Fahrwassers nur Geschwindigkeiten von acht Stundenkilometern erlaubt. Die Wasserschutzpolizei wird auch hier bei Verstößen tätig, es erfolgen Anzeigen.

Grundsätzlich gilt, dass die Schwimmer und Schwimmerinnen ihre Fähigkeiten in Strömungsgewässern nicht überschätzen sollten. Das Baden an den Stränden und der Wassersport an sonnigen Tagen ist schön, aber im Bereich von Spundwänden, Häfen und Sielausläufen und im Fahrwasser ist das Baden nicht gestattet.

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