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Niedersachsen Lange Schlangen vor Teststellen

Warnstufe 2 mit der 2G-plus-Regel stellt Niedersachsens Bürger vor neue Herausforderungen. Zutritt zu Restaurants, Hotels oder Friseursalons gibt es auch für Geimpfte nur noch mit Test.
01.12.2021, 17:04 Uhr
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Lange Schlangen vor Teststellen
Von Peter Mlodoch

Die wuselige Serviererin am Thai-Imbiss in der Markthalle von Hannover schaute etwas streng. „Bitte Nachweis Impfen und Nachweis Testen“, beschied sie einem Kunden, der nur schnell eine Tom-Kha-Suppe im Sitzen essen wollte. Es half nichts, er musste sein Handy mit den entsprechenden QR-Codes zücken. Denn seit Mittwoch befindet sich fast ganz Niedersachsen in der Warnstufe 2; es gilt also die verschärfte Regel 2G plus. Zutritt in Restaurants, Hotels, Friseursalons, Kinos und Veranstaltungen bekommen nur noch Geimpfte und Genesene mit der Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses. Gleiches gilt jetzt auch für private Treffen mit mehr als 15 Personen.

Die neue Vorgabe war allerdings gar nicht so leicht zu erfüllen. Vor den Einrichtungen, die kostenlose Schnelltests anbieten, bildeten sich teilweise lange Warteschlangen. Termine in diversen Stadtteilapotheken waren bereits für die gesamte Woche ausgebucht. 2057 amtlich anerkannte Teststellen gibt es derzeit laut Gesundheitsministerium in Niedersachsen. Man habe den sprunghaft gestiegenen Andrang registriert und bitte die Menschen um Geduld. Das Land selbst werde auf diesem Gebiet aber nicht aktiv werden und Abstriche organisieren, stellte Regierungssprecherin Anke Pörksen (SPD) klar. „Der Staat kann nicht alles machen. Und er kann nicht alles alleine machen.“

Arbeitgeber dürfen Schnelltest bestätigen

Mit der Corona-Verordnung habe man jedoch einen gewissen Druck rausgenommen, meinte die Staatssekretärin. Auch Arbeitgeber oder Sportvereine dürften bescheinigen, dass ein Schnelltest korrekt durchgeführt worden sei. Dafür gebe es auf den Internetseiten des Landes sogar entsprechende Vordrucke. „Das Ganze muss einen gewissen offiziellen Charakter haben“, betonte Pörksen. Der Zettel einer Freundin oder eines Familienmitglieds reiche also nicht. Der Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein. Der gemeinhin zuverlässigere PCR-Test gilt 48 Stunden, dieser muss aber vielfach selbst bezahlt werden. Grünen-Fraktionschefin Julia Willie Hamburg sprach von einem „heillosen Durcheinander“. Vorsorge und Kommunikation der Regierung seien mal wieder ziemlich chaotisch.

2G bald auch im Einzelhandel

Weitere Verschärfungen stehen kurz bevor. „Nach der Verordnung ist vor der Verordnung“, kündigte die Regierungssprecherin ein neues Regelwerk an. Schon ab der nächsten Woche dürfte danach die 2G-Regel auch für den Einzelhandel gelten. Mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften und Drogeriemärkten könnten dann nur noch Geimpfte und Genesene einkaufen gehen. Darüber herrsche im rot-schwarzen Kabinett Einigkeit; an einen zusätzlichen Testnachweis sei bisher allerdings nicht gedacht, berichtete die Regierungssprecherin. 2G bedrohe die Existenz der Unternehmen, warnte er Handelsverband Hannover und forderte eine finanzielle Entschädigung.

Strenge Regeln für private Treffen

Deutlich strenger soll es laut Regierung auch bei privaten Besuchen zugehen. Nach den noch in der Diskussion befindlichen Plänen darf sich ein Haushalt, dem ein ungeimpftes Mitglied angehört, nur noch mit höchstens zwei weiteren Personen treffen. Die weitaus größte Ansteckungsgefahr gehe schließlich von nicht geimpften Menschen aus, argumentierte die Staatskanzlei. Und dieses Risiko bestehe auch und gerade in Privatwohnungen.

Aus für Weihnachtsmärkte ab Warnstufe 3

Parallel dazu arbeitet die Landesregierung längst auch an strengen Einschränkungen für die Warnstufe 3. Laut Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) sollen dann Veranstaltungen im Außenbereich mit mehr als 5000 Besuchern sowie im Innenbereich mit mehr als 2500 Menschen verboten werden. Auch das komplette Aus für Weihnachtsmärkte drohe dann. Die rechtlichen Grundlagen für diese und andere Eindämmungsmaßnahmen will sich die rot-schwarze Landesregierung am nächsten Dienstag auf der einberufenen Sondersitzung des Landtags einholen. Neben einer Regierungserklärung von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) steht der Antrag auf Feststellung einer „konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit“ für Niedersachsen auf der Tagesordnung. Dahinter steckt die bundesweit ausgelaufene epidemische Notlage von nationaler Tragweite als Fortsetzung auf Landesebene.

Die Warnstufe 3 muss bei einer Hospitalisierungsrate von mehr als neun Klinikneueinweisungen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche sowie einem Inzidenzwert über 200 oder einer Intensivbetten-Belegung von Covid-Patienten von mehr als 15 Prozent ausgerufen werden. Bislang liegt Niedersachsen mit 207 nur beim Inzidenzwert darüber. Die Klinikrate betrug am Mittwoch 7,3. Beide Zahlen waren gegenüber dem Vortag zwar leicht rückläufig. „Es ist aber zu früh, von einer Trendwende zu sprechen“, warnte ein Sprecher des Gesundheitsressorts. Bei den Intensivbetten gab es nach seinen Worten einen leichten Anstieg auf 9,9 Prozent.

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