Vor einem Jahr hat der neue SPD-Abgeordnete Constantin Grosch bundesweit für Furore gesorgt. Zusammen mit sechs anderen Betroffenen erzielte der Rollstuhlfahrer aus Hameln vor dem Bundesverfassungsgericht einen Erfolg. Die Karlsruher Richter verpflichteten im Dezember 2021 den Gesetzgeber, Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall einer pandemiebedingten Triage zu treffen.
Dabei geht es um die ärztliche Auswahl von Patienten, die in einer Corona-Welle bei knappen Kapazitäten wie etwa Intensivbetten noch eine medizinische Behandlung erhalten. Die entsprechende Novelle zum Infektionsschutzgesetz befindet sich in der parlamentarischen Beratung und könnte noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Grosch ist allerdings mit den Berliner Plänen alles andere als zufrieden. „Der bisherige Entwurf wird den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht“, kritisiert der Neu-Parlamentarier, der in der Behindertenbewegung aktiv ist. Die grundsätzlichen Fragen würde der Entwurf nicht klären – insbesondere nicht die Kriterien für eine Priorisierung von Patienten in Verbindung mit der Menschenwürde.
Der Rollstuhlfahrer schließt deshalb einen erneuten Gang nach Karlsruhe nicht aus. „Wir warten ab, wie sich der Bundestag dazu verhält. Dann wird man sehen, ob Aktivisten, Organisationen oder meine Person nochmals tätig werden.“ Bislang seien die Forderungen der Behinderten und ihrer Verbände nicht ausreichend umgesetzt, betonte Grosch. „Die Betroffenen jedenfalls lehnen die Überlebenswahrscheinlichkeit beziehungsweise die Erfolgswahrscheinlichkeit der Behandlung als Kriterium ab.“