- Was das Finanzamt bei der Steuererklärung wirklich prüft
- Warum sich die Bearbeitung verzögern kann
- Wie sich Fehler vermeiden lassen
- Warum man nicht zu viele Belege mitschicken soll
Private Einkommensteuererklärungen werden im Finanzamt Delmenhorst deutlich schneller bearbeitet als im niedersächsischen Durchschnitt. Für das Steuerjahr 2023 lag die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei 36 Tagen, wie das Landesamt für Steuern auf Nachfrage unserer Redaktion berichtet. Landesweit waren es 41 Tage. Auch im Vergleich zu den Vorjahren zeigt sich eine kontinuierliche Verbesserung: Für das Steuerjahr 2022 benötigte das Finanzamt Delmenhorst im Schnitt 50 Tage, 2021 waren es noch 52.
Was das Finanzamt bei der Steuererklärung wirklich prüft
„Niedersachsen ist bestrebt, die Bearbeitungszeiten von Einkommensteuererklärungen möglichst weiter zu verbessern“, sagt Sabine Hirsch, Pressesprecherin des Landesamts für Steuern. Ziel sei es, die Arbeitsvorräte weiter zurückzuführen und damit auch eine positive Entwicklung der Bearbeitungszeiten zu erreichen. Grundsätzlich sind Steuererklärungen beim Finanzamt bundesweit einheitlich geregelt, denn das deutsche Steuerrecht ist Bundesrecht. Das bedeutet, dass die Abläufe in Bremen genauso sind.
Grundsätzlich läuft eine Prüfung den Angaben zufolge so ab: Nach dem Eingang der Steuererklärung wird zuerst überprüft, ob die persönlichen Daten stimmen – also Name, Adresse, Familienstand, Bankverbindung oder Religionszugehörigkeit. Danach prüft das Finanzamt stichprobenartig die Angaben zu Einkommen, Ausgaben oder Sonderkosten – und gleicht sie mit Daten ab, die etwa Arbeitgeber oder Versicherungen übermittelt haben. Wenn alles nachvollziehbar ist und keine Belege fehlen, erstellt das System den Steuerbescheid automatisch. Eine Künstliche Intelligenz kommt nicht zum Einsatz, wie die Sprecherin erklärt.
Warum sich die Bearbeitung verzögern kann
Werden bei der Prüfung Unstimmigkeiten festgestellt oder fehlen wichtige Angaben oder Belege, verzögert sich die Bearbeitung. Häufig bittet das Finanzamt dann um Rückmeldung – das kostet Zeit. Auch wer Beträge nur pauschal zusammenfasst oder nicht eindeutig benennt, muss mit Verzögerungen rechnen.

Das Landesamt für Steuern empfiehlt, das Online-Portal Elster für die Steuererklärung zu nutzen.
Hinzu kommen organisatorische Gründe. „Die Bearbeitungsdauer wird durch zahlreiche Faktoren beeinflusst“, erklärt die Pressesprecherin des Landesamts für Steuern Niedersachsen. Dazu gehören unter anderem personelle Engpässe, etwa durch Krankheit, Elternzeit oder viele Mitarbeitende in der Ausbildung. Auch der erhöhte Eingang von Steuererklärungen nach der Rücknahme der coronabedingten Fristverlängerungen habe viele Finanzämter zusätzlich belastet. „Diese Zusammenballung hat sich bei den Finanzämtern – wie in den Vorjahren – in unterschiedlichem Maße auf die Durchlaufzeiten ausgewirkt“, so Hirsch.
Wie sich Fehler vermeiden lassen
Viele Verzögerungen ließen sich vermeiden – wenn typische Fehler nicht gemacht würden. Hirsch empfiehlt: „Steuererklärungen sollten möglichst immer elektronisch übermittelt werden – zum Beispiel kostenlos über Elster oder eine andere Steuersoftware.“ Wer Daten aus dem Vorjahr übernimmt, sollte laut Hirsch unbedingt prüfen, ob sie noch aktuell sind – etwa bei Steuernummer, Adresse, Personenstand oder Bankverbindung. Auch die Religionszugehörigkeit müsse korrekt zum Steuerjahr angegeben werden. Bei Kindern sei die Identifikationsnummer einzutragen, bei vermieteten Immobilien das vollständige Aktenzeichen laut Grundsteuermessbescheid – „ohne Leer- und Sonderzeichen, wie im letzten Steuerbescheid“.
Ein häufiger Bearbeitungsfehler seien unsaubere Angaben. „Zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung führt außerdem regelmäßig, wenn Werte aufsummiert und nicht oder nur ungenau bezeichnet werden“, so Hirsch. Einnahmen und Ausgaben sollten deshalb klar benannt, zeitlich eingeordnet und getrennt voneinander eingetragen werden. „Das Finanzamt kann aufgrund automatisierter Abläufe nur Angaben berücksichtigen, die in den Formularfeldern der Steuererklärung eingetragen sind.“
Warum man nicht zu viele Belege mitschicken soll
Belege sollten nur dann unaufgefordert mitgeschickt werden, wenn dies ausdrücklich verlangt wird. In anderen Fällen ist eine Einreichung laut der Sprecherin nur sinnvoll, „wenn ein Sachverhalt neu, erstmalig oder außergewöhnlich ist, eine hohe steuerliche Auswirkung hat oder sich gegenüber dem Vorjahr erheblich geändert hat“. Werden weitere Nachweise gebraucht, fordere das Finanzamt diese gezielt an.