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Mord nicht nachweisbar Wende im Kirchweyhe-Prozess

Verden. Im Prozess um den Tod von Daniel S. in Kirchweyhe hat das Landgericht Verden eine Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes ausgeschlossen.
29.01.2014, 17:46 Uhr
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Verden. Im Prozess um den Tod eines 25 Jahre alten Streitschlichters in Kirchweyhe hat das Landgericht Verden eine Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes ausgeschlossen. Nach der bisherigen Beweislage könne ein Tötungsvorsatz nicht nachgewiesen werden, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit Verweis auf eine Zwischenbilanz der Kammer gegenüber WESER-KURIER.

Dem 20-jährigen Angeklagten könne aus Sicht der Richter aber eine Körperverletzung mit Todesfolge nachgewiesen werden. Bei Anwendung des Erwachsenenstrafrechts werde dies mit 3 bis 15 Jahren Gefängnis bestraft. Im Jugendstrafrecht liege das Strafmaß zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft.

Der 20-Jährige steht seit September vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor. Laut Anklageschrift soll er einen fünf Jahre älteren Mann im März mit Tritten getötet haben. Das Opfer soll zuvor versucht haben, einen Streit zu schlichten, an dem der Angreifer beteiligt war. Das Gericht will den Prozess im Februar beenden.

Am Donnerstag um 9 Uhr wird der Prozess fortgesetzt. Dann sollen zwei weitere Zeugen vernommen werden. (wk/dpa)

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