Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Grundsatzentscheidungen die Abschiebung von Terrorverdächtigen gebilligt. Das Gericht wies am Dienstag die Klagen zweier Männer gegen Abschiebungsanordnungen des niedersächsischen Innenministeriums ab. Die Behörden hatten die Männer als Gefährder eingestuft. Sie sympathisierten demnach mit der Terrormiliz Daesch und planten Gewalttaten oder gar einen Terroranschlag. Aus Sicht des Gerichts bedarf es für die Abschiebung keiner konkreten Gefahr. Es reichten durch Tatsachen gestützte Prognosen, dass von dem Verdächtigen ein Risiko ausgeht, das jederzeit in einen Terrorakt münden könnte.
Leipzig Gericht billigt Abschiebungen
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Grundsatzentscheidungen die Abschiebung von Terrorverdächtigen gebilligt. Das Gericht wies am Dienstag die Klagen zweier Männer gegen Abschiebungsanordnungen des niedersächsischen Innenministeriums ab.
23.08.2017, 00:00 Uhr