Das Berliner Landgericht hat die Annullierung der Parteimitgliedschaft des bisherigen Brandenburger AfD-Landeschefs Andreas Kalbitz am Freitag für unzulässig erklärt. Damit kann Kalbitz seine Rechte als Parteimitglied und als Mitglied des Bundesvorstands bis zur Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der AfD wieder ausüben.
Kalbitz wollte mit seinem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz erreichen, dass er seine Rechte als Parteimitglied bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren wieder ausüben darf. Der 47-Jährige war nicht vor Gericht erschienen.
Der AfD-Bundesvorstand hatte die Mitgliedschaft von Kalbitz im Mai mit knapper Mehrheit für nichtig erklärt. Als Grund für den Beschluss gab der Vorstand an, dass Kalbitz bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994 nicht angegeben habe.
Kalbitz hatte stets betont, er sei nicht HDJ-Mitglied gewesen. Neben Thüringens Landeschef Björn Höcke gilt Kalbitz als wichtigster Vertreter der rechtsnationalen Strömung in der Partei. (dpa)