Das „Gute-Kita-Gesetz“ soll kommen. Damit will die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey das Versprechen der Regierungskoalition einlösen, dass frühkindliche Bildung in Kitas zukünftig besser abgesichert und gut ausgestattet wird. Der Bund will mit dem geplanten Gesetz die Länder darin unterstützen, dass die Rahmenbedingungen für die Kindertagesbetreuung verbessert werden und Eltern von zu hohen Kita-Beiträgen entlastet werden.
Für dieses Vorhaben haben sich in den letzten Jahren die Fachverbände der Kita-Träger intensiv eingesetzt und mit Fachleuten herausgearbeitet, welche Qualitätsstandards ein gutes Angebot in der Kindertagesbetreuung ausmachen. Dabei geht es im Wesentlichen um eine Verbesserung der Personalausstattung in den Kitas, um die Arbeitsbedingungen für die Fachkräfte den gestiegenen Anforderungen anzupassen. Insbesondere die Anzahl von Kindern pro Fachkraft in der Gruppe ist ein wichtiger Indikator dafür, ob Kinder in der Kita gut begleitet und gefördert werden können. Die Länder haben diesem Vorhaben zugestimmt. Dieses ist nicht selbstverständlich, denn der Bildungsbereich ist ausdrücklich Ländersache und diese lassen sich ungern vom Bund in ihre Angelegenheiten hineinregieren.

Gastautor Dr. Carsten Schlepper.
Sehr glaubwürdig und auch sehr engagiert hat Familienministerin Franziska Giffey dieses Gesetz nun auf den Weg bringen wollen. Doch leider ist ihr Vorhaben auf halber Strecke liegen geblieben und droht zu scheitern. Entscheidend dafür ist, dass die zusätzlichen Finanzmittel nicht über den Zeitraum der bestehenden Legislaturperiode hinaus verbindlich zugesagt werden. Damit liegt die zukünftige Belastung für eine verbesserte Ausstattung in der Kindertagesbetreuung ab 2022 wieder allein bei den Ländern. Vor diesem Hintergrund wird kein Land in den kommenden drei Jahren zugunsten der Qualität den Aufwand erhöhen, selbst wenn in diesem Zeitraum der Bund dafür zahlt.
Wie so oft bleibt es in der frühkindlichen Bildung wiedermal bei politischen Willensbekundungen, denen kein konsequenter Handlungsplan folgt. Nachdem in den letzten Jahren eine sehr konstruktive Vorarbeit geleistet wurde, muss die Regierungskoalition jetzt Farbe bekennen, Fakten schaffen und ihr Versprechen einlösen. Die notwendige Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung braucht eine verbindliche und nachhaltige Finanzierung durch den Bund für die Länder. Die Zukunft endet nicht nämlich mit der eigenen Regierungszeit.
Dr. Carsten Schlepper ist Vorstandsvorsitzender der Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder und leitet den Landesverband der Bremischen Evangelischen Kirche.