Bremen Stadtteile Osterholz Verden Diepholz Delmenhorst Wesermarsch Oldenburg Rotenburg Cuxhaven Bremerhaven Niedersachsen

Beratungen von Bund und Ländern Regierung verschärft Regeln für Ungeimpfte

Bund und Länder haben sich beraten, es gibt Beschlüsse für das weitere Vorgehen in der Pandemie. Für Ungeimpfte sollen etwa neue Regeln gelten. Und die Inzidenz soll nicht mehr der einzige Maßstab sein.
10.08.2021, 19:33 Uhr
Jetzt kommentieren!
Zur Merkliste
Regierung verschärft Regeln für Ungeimpfte
Von Anja Maier

Locken und Bedrängen – so in etwa könnte man beschreiben, was Bund und Länder für die kommenden Monate planen, um die Impfrate zu erhöhen. Nach dem Treffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten der Länder ist klar: Wer sich noch nicht hat gegen Corona impfen lassen, ist herzlich eingeladen, es in den nächsten acht Wochen zu tun. Schon ab dem 23. August gilt ab einer Inzidenz von 35 Infektionsfällen je 100.000 Einwohner eine Testpflicht für Ungeimpfte beim Betreten von Innenräumen. Und wer ab dem 11. Oktober nicht geimpft ist, wird seinen Coronatest aus der eigenen Tasche bezahlen müssen.

Pro Test und Person können auf diese Weise Kosten um die dreißig Euro entstehen. Ausnahmen gelten für Personen, die nicht geimpft werden können oder für die keine Impfempfehlung vorliegt, zum Beispiel Kinder, Jugendliche und Schwangere. AfD-Parteichefin Alice Weidel sprach nach Bekanntwerden dieses MPK-Beschlusses von einem „indirekten Impfzwang“.

Linke-Chefin Janine Wissler sagte, durch weniger Tests würde das Nachverfolgen der Infektionsketten erschwert. Die Folgen seien „am Ende teurer als die Tests“.

Lesen Sie auch

Die Gespräche zwischen Kanzleramt und Staatskanzleien waren vor dem Hintergrund der steigenden Inzidenzen und der schrittweise endenden Sommerferien notwendig geworden. Lag der Sieben-Tage-Wert noch vor einem Monat bei 4,9, hatte er am Dienstag bereits 23,5 erreicht. Wegen der mittlerweile erreichten Rate von 55,1 Prozent vollständig Geimpfter ist diskutiert worden, welche Werte zusätzlich herangezogen werden sollten, um die Pandemielage zu beurteilen. Außerdem, ob die „Pandemische Lage von nationaler Tragweite“ bestehen bleiben soll, auf deren Grundlage Grundrechte eingeschränkt werden können. Und schließlich ging es auch um die Finanzierung des Nothilfefonds für die Hochwassergeschädigten und die Frage, ob und wann der Bundestag zusammentritt, um darüber zu beschließen. Insgesamt also ein voller Themenplan.

Über das Sondervermögen des Bundes wurde sich gleich zu Beginn der Sitzung abgestimmt. Von den errechneten 30 Milliarden Euro Bedarf wird der Bund zwei Milliarden für die Wiederherstellung von Infrastrukturen alleine tragen. Die fehlenden 28 Milliarden Euro sollen Bund und Länder je zur Hälfte aufbringen. Die notwendige Gesetzesvorlage dafür bringt die Bundesregierung am 18. August auf den Weg; vom Bundestag verabschiedet werden soll das Gesetz dann im September.

Lesen Sie auch

Angela Merkel sprach in der Presseunterrichtung am Dienstagabend noch einmal das Mitgefühl für die Angehörigen der Todesopfer sowie für die Verletzten und Geschädigten zum Ausdruck. Zu den Maßnahmen während der Coronapandemie sprach sie von einer „anderen Situation“. Erfreulich sei, dass inzwischen mehr als achtzig Prozent der Menschen über sechzig Jahre geimpft seien. Bei der Delta-Mutation sei die Impfwirkung gut. „Nicht so gut“ sei, dass das Impftempo nachgelassen habe. Man werde nun sehr niedrigschwellige Impfangebote machen; jeder tue mit einer Impfung etwas für sich, „aber auch für uns alle, insbesondere für die Kinder“.

Mit der sogenannten 3-G-Regel „Geimpft, Genesen, Getestet“ soll dabei der Druck auf Nichtgeimpfte erhöht werden. Die Regel gilt für Besucher von Krankenhäusern und Heimen, für Feste, Kultur- und Sportveranstaltungen in Innenräumen sowie für die Innengastronomie. Auch Fitnessstudios, Schwimm- und Sporthallen sowie Friseure, Kosmetiksalons und Hotels müssen sich Tests oder Impfausweise vorlegen lassen. Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein. Die Länder können die 3G-Regel dort aussetzen, wo die Inzidenzen stabil unter 35 liegen.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) sagte eindringlich: „Die Gruppe der Ungeimpften ist zu groß.“ Sechzig Prozent Geimpfte seien gut – aber da sei noch viel zu tun, um erreichte Normalisierungen erhalten zu können. Sein Kollege Markus Söder (CSU) betonte, die neuen Beschlüsse seien ein „Zwischenschritt“. Die Kanzlerin sicherte zu, dass sämtliche Regelungen in Abständen überprüft würden.

Künftig sollen neben den Inzidenzen auch Indikatoren wie die Impfquote, Krankenhauseinweisungen und die Belegung der Intensivstationen zur Bewertung der Corona-Lage herangezogen werden. Markus Söder schränkte ein, ein endgültiges Konzept dafür gebe es noch nicht. Merkel mahnte, die Pandemie sei noch da, die Delta-Variante hochansteckend. Deshalb bedürfe es weiter der gewohnten Basischutzmaßnahmen, etwa Masken, Abstand und Hygiene.

Mit Blick auf den Herbst und Winter bitten Bund und Länder den Bundestag, einen Beschluss zur Verlängerung der „Epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ über den 11. September hinaus zu fassen. Die Infektionsschutzmaßnahmen sollen auch danach weitergeführt werden. Dafür muss das Parlament noch einmal vor der Bundestagswahl am 26. September zusammenkommen.

Lesen Sie auch

Zur Startseite
Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Rätsel

Jetzt kostenlos spielen!
Lesermeinungen (bitte beachten Sie unsere Community-Regeln)