- Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen
- Bund und Länder einigen sich auf neue Schwellenwerte
- Corona-Hilfen für Unternehmen werden verlängert
- 3G-Regel am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln
- Bonus für Pflegekräfte
- Kontrolle der Corona-Maßnahmen
Schwellenwerte für flächendeckende 2G-Maßnahmen und die Forderung nach einer Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen: Bund und Länder haben sich auf einen Plan im Kampf gegen die Corona-Pandemie geeinigt. Ein Überblick:
Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen
Die Länder wollen Beschäftigte unter anderem in Krankenhäusern und Pflegeheimen zur Corona-Impfung verpflichten. Die Pflicht soll bei Kontakt zu besonders gefährdeten Personen gelten, wie der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz Hendrik Wüst (CDU) am Donnerstag im Anschluss an die Beratungen von Bund und Ländern sagte.
Zudem sollen bei Überschreiten bestimmter Belastungsschwellen in den Kliniken nach dem Willen von Bund und Ländern einheitlich schärfere Corona-Maßnahmen greifen, wie die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte. Die Konferenz vereinbarte dafür drei Stufen mit jeweils weitergehenden Beschränkungen.
Bund und Länder einigen sich auf neue Schwellenwerte
Orientierungsgröße soll dem Beschluss zufolge die für das jeweilige Bundesland ausgewiesene Hospitalisierungsrate sein. Dafür erfasst das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldete Krankenhausaufnahmen von Corona-Patienten pro 100.000 Einwohner in einem Sieben-Tage-Zeitraum.
Konkret sollen die Länder bei Überschreiten eines Schwellenwertes von 3 flächendeckende Zugangsregeln nur für Geimpfte und Genesene (2G) etwa zu Veranstaltungen und der Gastronomie einführen – sofern nicht schon geschehen. Bei Überschreiten eines Werts von 6 sollen die Länder darüber hinausgehend in bestimmten Einrichtungen auch für Geimpfte und Genesene zusätzlich Testnachweise oder andere Maßnahmen vorschreiben (2G plus).
Spätestens bei Überschreiten des Schwellenwerts von 9 sollen die Länder dann von weitergehenden Beschränkungen Gebrauch machen. Dies zielt auf eine vom Bundestag beschlossene Klausel: Nach einem entsprechenden Landtagsbeschluss sollen die Länder auch härtere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen verhängen können.
Corona-Hilfen für Unternehmen werden verlängert
Darüber hinaus bekommen in der Corona-Krise besonders belastete Unternehmen länger Wirtschaftshilfen. Der Bund verlängert die bisher bis Jahresende befristete Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022, wie aus dem Beschlusspapier hervorgeht. Verlängert werden soll auch die Neustarthilfe für Solo-Selbständige. Ein Sonderfonds für Kulturschaffende soll „flexibilisiert“ werden.
3G-Regel am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln
Mit der 3G-Regel am Arbeitsplatz und in Bussen, Bahnen sowie im Fernverkehr greift der Bund-Länder-Beschluss Maßnahmen des neuen Infektionsschutzgesetzes auf. So wird künftig der Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines negativen Tests am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Bahnen verlangt. Allerdings sehen die Länder bei der Umsetzung Probleme. „Aus Sicht der Länder stellen sich hinsichtlich der praktischen Umsetzung einer solchen Vorgabe gewichtige Fragen“, heißt es im Beschlusspapier.
Bonus für Pflegekräfte
Angesichts ihrer Belastung in der Pandemie sollen Pflegekräfte erneut eine finanzielle Anerkennung bekommen. Bund und Länder einigten sich auf einen Pflegebonus für Pflegekräfte vor allem in der Intensivpflege, erklärte Merkel. In einer Vorlage hieß es, mit der erneuten Leistung eines Pflegebonus solle die Anerkennung des Einsatzes in der aktuell sehr herausfordernden Situation unterstrichen werden. Weiter hieß es: „Die Länder bitten den Bund, die hierfür erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen.“
Kontrolle der Corona-Maßnahmen
Bund und Länder wollen die Wirksamkeit der Maßnahmen in dem vom Bundestag verabschiedeten Infektionsschutzgesetz im Dezember überprüfen. Das sagte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU). Spätestens am 9. Dezember solle bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz geprüft werden, ob die Maßnahmen ausreichend seien, sagte Scholz. „Wir sind in einer sehr ernsten Situation“, sagte Mekel. „Es ist wirklich absolute Zeit zum Handeln.“