Was für ein Paukenschlag aus Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat ein bahnbrechendes Urteil zum Klimaschutz gefällt. Darin wird das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung in wichtigen Teilen als verfassungswidrig eingestuft. Es muss bis Ende 2022 nachgeschärft werden.
Karlsruhe fordert einen vorbeugenden Klimaschutz ein. Soll heißen: Es reicht nicht, einigermaßen konkrete Ziele für die nahe Zukunft vorzugeben, sie aber auf lange Sicht betont vage zu halten. Vielmehr habe die Politik die Pflicht, langfristig zu denken, um spätere Generationen nicht über Gebühr mit den Folgen des Klimawandels zu belasten. Denn die laxen Maßnahmen von heute könnten später brachiale Vorgaben nötig machen und dadurch die Grundrechte einschränken. Damit hat Karlsruhe eine neue Form der Generationengerechtigkeit definiert.
Deutschland war lange Zeit die Nummer eins im Klimaschutz, hat zuletzt aber stark nachgelassen. Das Urteil bietet die Chancen, den Klimawandel mit frischem Eifer anzugehen.