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Gastkommentar zur Sterbehilfe Es geht um die persönliche Gewissensentscheidung

Man sollte sich beim Thema Sterbehilfe mit gegenseitigen Verurteilungen zurückhalten. Bei diesem sensiblen Thema geht es um persönliche Gewissensentscheidungen, meint Gastautorin Elisabeth Motschmann.
26.06.2021, 18:03 Uhr
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Von Elisabeth Motschmann

Der Bundestag hat am 6. November 2015 ein Gesetz verabschiedet, welches im Paragrafen 217 StGB die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe stellte. Davon betroffen waren Vereine, Organisationen und Einzelpersonen, die mit gewerbsmäßiger Absicht Suizidassistenz anboten. Das Bundesverfassungsgericht erklärte in seinem Urteil vom 26. Februar 2020, dass die Suizidwilligen die Freiheit haben müssten, für selbstbestimmtes Sterben eine Hilfe zu erhalten – ähnlich wie es seit Freitag in Spanien erlaubt ist. Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung mache es den Suizidwilligen jedoch unmöglich, diese Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen und sei daher verfassungswidrig.

Die Gemengelage aus verfassungsrechtlicher Selbstbestimmung, Berufsordnung der Ärzte und moralischen Bewertungen ist außerordentlich kompliziert. Dennoch gibt es gewichtige Gründe, auf andere Weise dem Leid der Suizidwilligen zu begegnen. Hier setzt die Hospizbewegung an, die versucht, den Wunsch nach Sterbehilfe erst gar nicht aufkommen zu lassen. Die Erfahrung zeigt, dass das Verlangen nach Suizidbeihilfe bei einem gut ausgebauten Angebot an Palliativmedizin deutlich zurückgeht. Wir sollten also diesen Bereich verstärkt fördern. Nicht durch die Hand, sondern an der Hand eines anderen sollten die Menschen sterben.

Eine Legalisierung der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe könnte darüber hinaus zu folgenreichen gesellschaftlichen Nebenwirkungen führen. Es bestünde das Risiko, dass die Schwelle zum Suizid abgesenkt und die Akzeptanz von Pflegebedürftigkeit schwinden könnte. Aus leidvollen Grenzfällen könnten Regelfälle werden. Weiterhin ist zu befürchten, dass der Druck auf alte, schwache und depressive Menschen zunähme, aus dem Leben zu scheiden.

Nach meiner Auffassung ist unsere Rechtsordnung vom Gedanken „in dubio pro vita“ geprägt, also im Zweifel für das Leben. Diesem Grundsatz widerspricht eine Legalisierung der gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe. Allerdings müssen wir anerkennen, dass wir in einer pluralistischen Gesellschaft leben. Man sollte sich darum mit gegenseitigen Verurteilungen zurückhalten. Bei diesem sensiblen Thema geht es um persönliche Gewissensentscheidungen. Die Bereitschaft zum assistierten Suizid wird in den Medien zunehmend als fortschrittliche Einstellung zum Sterben dargestellt. Demgegenüber liegt mir daran, dass diejenigen, die Bedenken gegenüber dem assistierten Suizid haben, nicht als „Ewiggestrige“ verstanden werden.

Zur Person

Unsere Gastautorin

ist eine Politikerin aus Bremen und seit 2013 Bundestagsabgeordnete der CDU. Sie ist stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.

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