Berlin. Sie rasen mit bis zu 150 Stundenkilometer durch die Stadt, stoppen nicht an roten Ampeln und Geschwindigkeitsbegrenzungen interessieren sie nicht. Mit ihren getunten Wagen nutzen sie nachts die Straße als Rennstrecke. Immer wieder werden bei illegalen Autorennen Unbeteiligte verletzt oder getötet. Fahrer und Organisatoren kamen oft mit milden Sanktionen davon. Eine Gesetzesinitiative aus Nordrhein-Westfalen, unterstützt von den Ländern Hessen und Bremen, fordert härtere Strafen. Die Initiative legte dem Bundesrat am Freitag ihren Entwurf vor. Der Bundesrat stimmte mehrheitlich dafür, dass der Antrag im Bundestag eingebracht wird.
„Es geht um einen lebensgefährlichen Trendsport auf deutschen Straßen“, sagte der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) bei der Vorstellung des Entwurfs in der Bundesratssitzung. Allein in NRW hat es im vergangenen Jahr 230 angezeigte illegale Autorennen gegeben. Kutschaty forderte darum, entschlossener durchzugreifen: „Wir können es nicht zulassen, dass Hobbyrennfahrer unsere Straßen für ihr gefährliches Treiben missbrauchen, als wären sie ein rechtsfreier Raum.“
Der Entwurf sieht vor, dass Veranstalter und Teilnehmer von Rennen künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden können. Bislang wird das Vergehen als Ordnungswidrigkeit eingestuft – mit 400 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot. Sei die Frist abgelaufen, könne sich der Täter schnell wieder ans Lenkrad setzen, so Kutschaty. Stattdessen soll nun der Führerschein eingezogen werden. Die neue Beantragung dauere einige Zeit und Raser könnten so über einen längeren Zeitraum nicht fahren. Darüber hinaus würden bei einer Verurteilung die Wagen der Raser eingezogen. „Verkehrsunfallforscher sagen uns, es gibt nichts Schlimmeres für solche Rennfahrer, wenn ihnen ihr lieb gewonnenes getuntes Fahrzeug weggenommen wird“, betonte Kutschaty. Teilnehmer von illegalen Rennen, die Unbeteiligte in Gefahr bringen und dabei nur durch Zufall keinen Schaden verursachen, sollen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren belegt werden. Falls Menschen verletzt oder getötet werden, könnten Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren greifen. Das müsse auch dann gelten, wenn Raser behaupteten, sie hätten die schweren Folgen nicht herbeiführen wollen, sagte Kutschaty. „Denn der Tod fährt bei illegalen Rennen immer mit.“
Ob Härte allein die Tuningszene beeindruckt, ist fraglich. Der ehemalige illegale Fahrer Nico Klassen etwa hat Zweifel. „Du blendest die Strafen in dem Moment aus. Das Fahren ist wie eine Sucht“, sagte er in einer ZDF-Talkshow. Er veranstalte stattdessen legale Rennen und wünscht sich Unterstützung für die Einrichtung einer Präventivstrecke. Seiner Meinung nach würde die Szene verschwinden, wenn es mehr solcher Rennen gäbe. Nach einer aktuellen Infratest-Dimap-Umfrage glauben 58 Prozent der Deutschen nicht, dass härtere Strafen Autoraser abschrecken. 40 Prozent der Befragten denken, dass Freiheitsstrafen und Führerscheinentzug die Raser von der Teilnahme abhalten würden.
Das Bundesverkehrsministerium hatte sich zuvor bereits skeptisch zu den Plänen geäußert und vor allem verstärkte Polizeikontrollen angemahnt. Polizeigewerkschaften begrüßten wiederum den Gesetzesentwurf. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, sagte im Juli: Es sei dringend notwendig, deutlich zu machen, dass es sich um ein „sehr schweres Vergehen“ handelt, das Leben unschuldiger Menschen gefährde.