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Bundesregierung plant neue Regelung Smartphone-Verbot in der Wahlkabine?

Das Bundesinnenministerium will Smartphones in der Wahlkabine künftig verbieten, um das Wahlgeheimnis zu wahren. Grund dafür soll ein Vorfall im letzten Wahlkampf der USA sein.
27.02.2017, 00:00 Uhr
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Smartphone-Verbot in der Wahlkabine?
Von Bernhard Honnigfort

Das Bundesinnenministerium will Smartphones in der Wahlkabine künftig verbieten, um das Wahlgeheimnis zu wahren. Grund dafür soll ein Vorfall im letzten Wahlkampf der USA sein.

Eine Wahlkabine ist keine Fotobude und soll es auch nicht werden: Das Bundesinnenministerium in Berlin will deshalb ausdrücklich verbieten, dass in einer Wahlkabine mit Smartphones Fotos gemacht oder Filmchen gedreht werden. Dies solle „zum Schutz des Wahlgeheimnisses“ in der Bundeswahlordnung klargestellt werden, hieß es am Sonntag in Berlin aus Regierungskreisen.

Im Paragrafen 56 Absatz 2 der Bundeswahlordnung steht: „Der Wähler begibt sich in die Wahlkabine, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn dort in der Weise, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Der Wahlvorstand achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler und dieser nur so lange wie notwendig in der Wahlkabine aufhält.“

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Bislang gibt es sechs Gründe, warum der Vorstand eines Wahllokals jemandem die Wahl verweigern darf. Sie reichen von Manipulationen am Wahlzettel über das Ankreuzen außerhalb der Kabine bis zur Tatsache, dass jemand gar nicht im Wahlscheinverzeichnis steht. Zukünftig soll das Fotografieren und Filmen in der Wahlkabine auch als ein „Zurückweisungsgrund“ aufgenommen werden, was bedeuten würde: Wer beim Filmen oder Knipsen erwischt wird, kann demnächst ausgeschlossen werden.

Wahlgeheimnis während des Wahlaktes von allen zu wahren

Im Kern geht es bei den Plänen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) um das Wahlgeheimnis und seinen Bestand. Es soll jedem gewährt werden, was aber auch bedeutet: Während des Wahlaktes ist es zu wahren, auch vom Wähler. Er kann nicht freiwillig darauf verzichten, indem er gleichzeitig twittert. Nach der Wahl wiederum ist es etwas anderes: Wenn jemand außerhalb des Wahllokals erzählen will, wo er sein Kreuz gemacht hat – das ist kein Problem und war auch nie eins.

Stephan Mayer (CSU), der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, begründete die Regierungspläne am Sonntag gegenüber dem WESER-KURIER folgendermaßen: „Bei der Klarstellung der Wahlordnung geht es darum, auf den wichtigen Grundsatz der geheimen Wahl hinzuweisen. Dies bedeutet natürlich, dass man selbst kein Foto vom eigenen, ausgefüllten Stimmzettel veröffentlichen, versenden oder auch posten darf.“

Zwischenfall in USA soll für Änderungspläne gesorgt haben

Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hatte am Sonnabend über die geplante Änderung berichtet, die möglichst noch vor der anstehenden Bundestagswahl im September unter Dach und Fach gebracht sein soll. Das Bundesinnenministerium soll auf die Änderungspläne gekommen sein nach einem Zwischenfall im vergangenen Wahlkampf in den USA. In etlichen US-Bundesstaaten ist das Fotografieren in Wahlkabinen zwar verboten. Doch Eric Trump, ein Sohn des heutigen US-Präsidenten, hatte im vergangenen Herbst in der Kabine über den Kurzbotschaftendienst Twitter ein Foto von sich und seiner Stimme für Vater Donald im Internet verbreitet.

Ärger wegen eines Selfies hatte vergangenen Herbst auch der amerikanische Popstar Justin Timberlake, der ein Bild von sich vor einer digitalen Wahlurne im Bundesstaat Tennessee gepostet hatte, weil er junge Leute zum Wählen anregen wollte. Dort gilt seit 2015 ein Handy-Verbot. Timberlake nahm das Selfie schnell wieder von seiner Homepage.

Wie allerdings das Filmen und Fotografieren in deutschen Wahllokalen verhindert werden kann, ist noch ziemlich unklar. Etwas erlassen, das ist das eine. Es auch durchsetzen, das andere. Der Teufel steckt mal wieder in den Details: Wie soll beispielsweise ein Wahlvorstand mitbekommen, wenn ein Wähler ein Foto in der Kabine macht, ohne dass es dabei gerade auffällig blitzt? Ein Blick in die Wahlkabine ist jedenfalls tabu, denn dieser wäre ein klarer Verstoß gegen das Wahlgeheimnis.

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