- Wann sollten die Reifen gewechselt werden?
- Wann benötige ich neue Reifen?
- Wie erkenne ich Winterreifen?
- Wann droht ein Bußgeld?
Denn mit der kalten Jahreszeit häufen sich nicht nur nasse Straßen, sondern auch der Wechsel der Autoreifen sollte im Blick gehalten werden. Hier finden Sie hilfreiche Informationen, die Ihnen im kommenden Winter Aufschluss über die situative Winterreifenpflicht geben.
Wann sollten die Reifen gewechselt werden?
Von O bis O – die Faustregel besagt, dass Winterreifen von Oktober bis Ostern genutzt werden sollten. Demnach wäre es jetzt an der Zeit das eigene Auto mit Winterreifen auszustatten. Eine zeitliche Winterreifenpflicht ist in Deutschland nicht gesetzlich festgelegt. Trotzdem sollten sich Automobilnutzer darauf nicht verlassen, denn: Wenn die Straßen im Winter vereist oder zugeschneit sind, besteht wiederum die Pflicht von Winterreifen. Deshalb ist jetzt im Oktober, bevor kältere Temperaturen auf dem Thermometer auftauchen, die ideale Zeit, um den Wechsel der Reifen anzugehen und das Fahrzeug mit Winterreifen auszustatten. Fallen die Temperaturen im Winter unter 7 Grad, sind Sommerreifen nicht mehr geeignet, da sie auf glatten Straßen nicht mehr genug Halt haben und sich der Bremsweg verlängert – es muss also zu Winterreifen zurückgegriffen werden. Deshalb ist es ratsam, vorzusorgen und den Reifenwechsel rechtzeitig vor dem Winter zu organisieren.

Spätestens bei Eis und Schnee ist es unabdingbar mit geeigneten Winterreifen unterwegs zu sein.
Wann benötige ich neue Reifen?
Wenn jedes Jahr der Reifenwechsel im Herbst ansteht, sollte frühzeitig überprüft werden, ob die Winterreifen aus den Vorjahren noch geeignet und fahrtüchtig sind. Denn falls nicht, sollten Fahrzeugbesitzer besser früher als später neue für den Winter geeignete Reifen erwerben, um möglichen Lieferengpässen zu entgehen.
Ob die Winterreifen noch sicher genug für den Straßenverkehr bei Eis und Schnee sind, hängt von zwei Kriterien ab: von der Profiltiefe und vom Reifenalter. In Deutschland ist es für alle Reifen Pflicht eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern aufzuweisen. Experten empfehlen jedoch darauf zu achten, dass Winterreifen eine Profiltiefe von 4 Millimetern aufweisen. Zudem ist auch das Alter der Reifen entscheidend. Die Reifen fahren sich über die Jahre immer mehr ab, werden nach einer gewissen Zeit spröde und die Gummimischung wird zu hart. Nach mindestens 6 Jahren sollten die alten Winterreifen gegen neue eingetauscht werden. Wer das Alter der Reifen nicht mehr weiß, kann dies leicht auf den Reifen ablesen - In einem ovalen Kreis steht eine vierstellige Zahl, die sogenannte DOT-Nummer (Department of Transportation). Die ersten beiden Ziffern stehen für die Woche, in der die Reifen hergestellt wurden, die letzten beiden Ziffern für das Produktionsjahr.

Beim Kauf von neuen Winterreifen ist es ratsam diese in der Werkstatt gegen Sommerreifen zu wechseln.
Wie erkenne ich Winterreifen?
Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass auf den jeweiligen Reifen für den Winter das Alpine-Symbol zu erkennen ist – dies ist ein dreizackiges Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in dessen Mitte. Seit dem 1. Januar 2018 ist dieses Symbol auf allen neu hergestellten Winterreifen Pflicht. Für Reifen älteren Datums gibt es deshalb noch eine weitere Kennzeichnung: Reifen, die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden und über die M+S Kennzeichnung verfügen, dürfen noch bis zum 30. September 2024 als Winterreifen verwendet werden und sind für die situative Winterreifenpflicht geeignet. Die M+S-Kennzeichnung steht für „Mud+Snow“, zu Deutsch also für Matsch und Schnee. Für Ganzjahresreifen gelten ebenso die oben genannten Kennzeichnungen: Entweder das Alpine-Symbol oder bis Ende September 2024 die M+S Kennzeichnung bei Eis und Schnee beachten.

Wann droht ein Bußgeld?
Ab Oktober und spätestens im Winter bei Minusgraden ist es unbedingt ratsam geeignete Reifen zu verwenden. Denn trotz keiner eindeutigen Winterreifenpflicht, kann es zu hohen Bußgeldern kommen. Denn wer im Winter mit Sommerreifen bei Eis und Schnee auf den Straßen unterwegs ist, dem drohen mindestens 60 Euro Strafe und ein Punkt beim Fahreignungsregister in Flensburg. Doch nicht nur der Fahrer des Fahrzeugs ist betroffen, sondern auch der Halter muss mit einem Bußgeld von 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Derjenige, der andere Verkehrsteilnehmer durch das Fehlen von Winterreifen behindert, muss ein Bußgeld von 80 Euro zahlen und bekommt ebenfalls einen Punkt in Flensburg. Verursucht ein Fahrer ohne geeignete Winterreifen einen Unfall, kann ihn dies 120 Euro Strafe kosten und er erhält auch einen Punkt in Flensburg.

Wer bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss u. a. mit hohen Geldstrafen rechnen.
Doch es drohen nicht nur hohe Geldstrafen, sondern oft geht es auch um den Versicherungsschutz. Denn wer einen Unfall bei winterlichem Wetter ohne Winterreifen verursacht, muss damit rechnen, dass die Kaskoversicherung die Leistungen wegen grober Fahrlässigkeit kürzt. Auch bei Unfällen, die nicht aus eigener Schuld verursacht wurden, können Probleme auftreten. Denn durch die falschen Reifen kann es zu einer gewissen Mitschuld am Unfall kommen.
Deshalb ist es ratsam und unabdingbar schon im Oktober und spätestens im Winter bei Temperaturen unter 7 Grad auf Reifen zu wechseln, die über die richtigen Kennzeichnungen (wie das Alpine-Symbol oder die M+S-Kennzeichnung) verfügen. Denn wer bei Eis und Schnee im Straßenverkehr mit Sommerreifen unterwegs ist, kann nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden.