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Vergewaltigung zweier Mädchen Zeugen bringen kaum Licht ins Dunkel

Ein 22-Jähriger aus Delmenhorst steht wegen Vergewaltigung vor Gericht. Es steht die Frage im Raum: War es einvernehmlicher Sex oder ein Verbrechen?
26.03.2025, 15:00 Uhr
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Zeugen bringen kaum Licht ins Dunkel
Von Annika Lütje

War es Vergewaltigung zweier minderjähriger Mädchen oder handelte es sich um einvernehmliche sexuelle Handlungen mit Teenagern, die sich älter gemacht hatten, als sie tatsächlich waren? Das wird derzeit am Landgericht Oldenburg erörtert, vor dem sich ein 22-jähriger Delmenhorster wegen Vergewaltigung verantworten muss.

Laut der Anklage soll der junge Mann zusammen mit zwei Freunden die beiden Mädchen in Bremen getroffen haben. Gemeinsam sei man mit dem Auto nach Delmenhorst gefahren, wo man zusammen Alkohol getrunken habe. In der Wohnung eines der Freunde sollen sich die Mädchen völlig weggetreten zum Schlafen aufs Sofa gelegt haben. Den Zustand der Mädchen habe der Angeklagte dann ausgenutzt, um sie teilweise mehrfach zu vergewaltigen, so die Staatsanwaltschaft.

Die beiden Freunde des Angeklagten sind nun als Zeugen vor Gericht erschienen. Sie schilderten die Geschehnisse der Tatnacht weitestgehend so wie der Angeklagte. Sie erzählten, wie sie mit dem Auto in Bremen unterwegs gewesen seien und dann die Mädchen getroffen hätten. Diese hätten erzählt, dass sie 18 seien und seien nach ihrem Erscheinungsbild zu urteilen auch problemlos als volljährig durchgegangen. Freiwillig und in ausgelassener Stimmung seien sie schließlich zu den drei jungen Männern ins Auto gestiegen. Zunächst hätten die Mädchen und der Angeklagte in Clubs gehen wollen, hätten sich dann mehrmals umentschieden, um dann sehr kurz in eine Bar zu gehen und wieder heraus zu kommen. Dann sei man zu einer Tankstelle gefahren, um dort Alkohol zu kaufen. Zunächst habe man an der Ochtum getrunken, dann in der Wohnung des einen Freundes.

Dann beginnen die drei Erzählungen in Details voneinander abzuweichen. Wer wann genau mit wem an welchem Ort in der Wohnung war, ist nicht genau nachzuvollziehen. Doch in einem waren sich die beiden Zeugen einig: Zwar seien beide Mädchen betrunken gewesen. Aber zu keinem Zeitpunkt hätten sie das Gefühl gehabt, dass mit einem der Mädchen oder beiden etwas getan wurde, was diese nicht gewollt hätten. Es sei "alles normal" gewesen. Generell hätten sie von sexuellen Handlungen wenig mitbekommen.

Da die beiden Mädchen minderjährig sind, wurden sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Die beiden Mütter der Mädchen traten hingegen öffentlich als Zeuginnen auf. Sie berichteten von zwei Mädchen, die sich nicht das erste Mal älter präsentiert hätten, auch nicht das erste Mal ausgerissen seien. Zudem erzählten sie von einem eher schwierigen Umgang mit sozialen Medien und fragwürdigen Kontakten in den Netzwerken.

Zur Sache

Der Prozess wird am Donnerstag, 27. März, am Landgericht Oldenburg fortgeführt. Das Urteil soll voraussichtlich am Donnerstag, 3. April, fallen.

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