Zwei Mädchen beteuern, am 26. Mai vergangenen Jahres von einem 22-jährigen Delmenhorster erst mit Alkohol willenlos gemacht und dann vergewaltigt worden zu sein. Der Mann muss sich nun vor dem Landgericht Oldenburg verantworten.
Laut der Anklage soll der junge Mann mit einem Freund in Bremen unterwegs gewesen sein, als er aus dem Auto heraus die beiden 15- und 16-jährigen Mädchen ansprach. Die beiden Freunde sollen den Mädchen Alkohol angeboten haben, diese seien daraufhin in das Auto gestiegen, um mit ihnen in die Wohnung des Kumpels in Delmenhorst zu fahren. Unterwegs und am Ziel habe man gemeinsam noch mehr Alkohol getrunken. Völlig weggetreten hätten sich die Mädchen dann zum Schlafen aufs Sofa gelegt. Den Zustand der Mädchen habe der Angeklagte ausgenutzt, um sie teilweise mehrfach zu vergewaltigen.
Der Angeklagte bestreitet die Vergewaltigung. Er ließ über seinen Anwalt erklären, dass sexuelle Handlungen einvernehmlich geschehen seien und sich der Abend generell ganz anders zugetragen habe. Er sei mit zwei Freunden zum Feiern in Bremen unterwegs gewesen, als sie die zwei Mädchen in Begleitung eines Mannes entdeckten. Er habe sie angesprochen und der Mann habe sich entfernt. Die Mädchen hätten erzählt, dass sie aus Hamburg und fast 18 Jahre alt seien. Er habe vorgeschlagen, zu fünft nach Delmenhorst zu fahren, und die beiden Mädchen hätten zugestimmt. Sie hätten zudem gesagt, dass sie um diese Uhrzeit nicht mehr zurück nach Hamburg kämen und nun einen Schlafplatz bräuchten.
Im Auto auf dem Weg nach Delmenhorst hätten die Mädchen auf den Angeklagten den Eindruck gemacht, auf Sex aus gewesen zu sein. Erst einmal sei man gemeinsam zur Ochtum gefahren, um dort Alkohol zu trinken. Dann sei man zur Wohnung eines der Freunde des Angeklagten gefahren. Dort angekommen, habe man zunächst zu fünft auf dem Sofa gesessen und weiteren Alkohol getrunken. Dann sei es nach und nach in verschiedenen Zimmern zu sexuellen Handlungen mit den Mädchen gekommen. Die beiden Freunde hätten nicht mitgemacht, einer von ihnen sei vorzeitig gegangen. Vor allem einem der beiden Mädchen sei es aufgrund des Alkohols körperlich nicht gut gegangen. Sie habe sich übergeben. Zudem sollen sich beide durch kleinere Unfälle jeweils den Kopf gestoßen haben. Darauf führte der Angeklagte auch zurück, dass sich eines der beiden Mädchen an kaum etwas erinnern kann. Dass das andere Mädchen ihn schwer belastet, liege an ihrer Eifersucht ihrer Freundin gegenüber, so der 22-Jährige.
Weil die beiden Mädchen minderjährig sind, werden sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit vom Gericht befragt.