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Sexueller Übergriff Delmenhorster soll Freundin betäubt und dann missbraucht haben

Schwerer Vorwurf vor dem Landgericht Oldenburg: Ein Delmenhorster soll seine Lebensgefährtin betäubt und dann sexuell missbraucht haben. Die Indizien sprechen gegen ihn.
09.09.2025, 15:36 Uhr
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Delmenhorster soll Freundin betäubt und dann missbraucht haben
Von Annika Lütje

Der Vorwurf eines gewaltsamen sexuellen Übergriffs, der am Dienstag vor dem Landgericht Oldenburg verhandelt wurde, erinnerte an eine Zwiebel: Schicht für Schicht, Zeuge für Zeuge kam eine Geschichte zum Vorschein, die es dem 37-jährigen Angeklagten schwer machen dürfte, straffrei aus dem Prozess herauszugehen.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll der Delmenhorster am Abend des 4. Novembers 2023 seiner Lebensgefährtin, ohne deren Wissen Schlafmittel verabreicht und dann sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben, während sie schlief. Erst zwei Tage später soll das Erinnerungsvermögen des Opfers wieder eingesetzt haben. Zudem habe die Frau über lang anhaltendes Unwohlsein geklagt.

Rund fünf Jahre habe die Beziehung zwischen dem Angeklagten und seiner Lebensgefährtin gedauert, so der Angeklagte. Sie hätten zusammengewohnt, für ihren Sohn sei er ein Stiefvater gewesen. Doch am 27. April 2024 habe sich die Frau von ihm getrennt.

Überwachung und Gedächtnisverlust

Von Beginn an soll die Beziehung der beiden schwierig gewesen sein, wie eine enge Freundin des Opfers dem Gericht berichtete. Eifersucht und Sex seien immer wiederkehrende Konfliktthemen in der Partnerschaft gewesen. So habe der Angeklagte seiner Freundin nachgestellt, sie mit versteckten Kameras in der gemeinsamen Wohnung überwacht und mehrfach sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen, während sie betäubt war beziehungsweise geschlafen hatte. Zudem habe das Opfer regelmäßig über Gedächtnisverlust und Blasenentzündungen geklagt.

Besagte Freundin war es auch, die nach der Tatnacht die Polizei hinzugerufen hatte. Das Opfer habe sie am Morgen des 6. Novembers angerufen. Sofort sei klar gewesen, dass etwas nicht stimmte. Sie habe geweint und berichtet, dass sie seit dem Abend des 4. Novembers geschlafen habe, dass ihr schlecht sei und sie einen Filmriss habe. Zudem habe sie sehr schleppend gesprochen, beinahe gelallt, wie eine vor dem Gericht abgespielte Sprachnachricht verdeutlichte.

Mit ihrer Mutter ist die Frau dann ins Krankenhaus gefahren. Dort hat man in ihrem Blut hohe Mengen an Schlafmitteln gefunden – so hoch, dass sie bei einem weniger gesunden Menschen zum Tod hätten führen können. Und an noch zwei Beweisstücken wurden Reste von Schlafmitteln gefunden: an der Getränkedose, aus der die Frau vor dem Schlafengehen am 4. November noch getrunken hatte. Diese hatten die Frau und der Angeklagte zuvor auf der Rückfahrt von einer Feier in Oldenburg noch an einer Tankstelle gekauft.

K. O. durch Partygast oder den eigenen Freund?

Zunächst hatte die Frau vermutet, dass ihr auf der Feier K. O.-Tropfen ins Getränk gemischt worden waren. Und auch der Angeklagte äußerte den Gedanken gegenüber der Polizei. Doch sowohl die Gastgeberin als auch die Freundin und die Mutter des Opfers hatten von Beginn an einen ganz anderen Verdacht, wie sie alle aussagten: Sie verdächtigten den Angeklagten. Zumal auch in der Wohnung des Paares Tabletten mit Schlafmittel gefunden wurden.

Die Verteidigung geht bei der Erzählung des Opfers von einer Falschaussage aus. Als Grund gibt sie an, dass es Streitigkeiten um ein Auto gegeben habe.

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