Wegen Handels mit Betäubungsmitteln und Cannabis jeweils in nicht geringer Menge steht ein 46-jähriger Angeklagter vor dem Landgericht Oldenburg. Laut der Anklage soll er in dem Zeitraum zwischen April 2020 und März 2022 in Delmenhorst insgesamt drei Straftaten begangen haben. So soll er einmal mit vier Kilogramm Haschisch und einmal mit 2,4 Kilogramm Marihuana gehandelt haben. Zudem soll er einmal mit 212 Gramm Kokain Handel getrieben haben. Letzteres ist bei einem Verkehrsunfall in seinem Auto gefunden worden.
Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe bei zwei der drei Taten. Die dritte Tat bestreitet er zwar nicht, räumt aber auch keine Schuld ein. Für ihn steht viel auf dem Spiel. Da Handeltreiben in nicht geringer Menge mit Kokain unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, liegt hier der Strafrahmen bei einer Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und 15 Jahren. Die beiden ersten Fälle fallen unter das Konsumcannabisgesetz. In diesen Fällen liegt der Strafrahmen bei einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren.