In seiner Dezembersitzung beschloss der Stadtrat einstimmig neue Hebesätze für die Grundsteuer ab dem 1. Januar. Der Hebesatz für die Grundsteuer A – für Land- und Forstwirtschaftsbetriebe – steigt nun von 380 auf 710 Prozent, der Hebesatz für Wohnhäuser und Gewerbe (Grundsteuer B) von 530 auf 557 Prozent.
Die Ratsgruppe FDP/Kuhnke kritisiert diese Anhebung, besonders für die Grundsteuer A. Dies deute darauf hin, dass die Werte jener Grundstücke sich deutlich verringert oder dass die Stadt die Hebesätze falsch geschätzt habe, sagt Claus Hübscher. Der FDP-Kreisvorsitzende weist zudem darauf hin, dass sich die Hebesätze wegen fehlerhafter oder nicht abgegebener Grundsteuererklärungen (Stichtag: 1. Januar 2022) noch ändern könnten. Hübscher hätte sich eher eine "automatische Neuberechnung der Hebesätze" gewünscht, wenn die Messbeträge falsch oder die Steuereinnahmen am Ende des kommenden Jahres höher seien als im Jahr 2024. Mit den neuen Hebesätzen erziele die Stadt keine Mehrerträge, heißt es vonseiten der Stadtverwaltung.
"Wir erwarten eine erste Prognose über diesen Vorgang im Finanzbericht Ende Oktober 2025", sagte Hübscher. Für Grundeigentümer empfiehlt die FDP, einen Einspruch gegen die Grundsteuerbescheide einzulegen, die im kommenden Januar verschickt werden. Und das für den Fall, wenn der neue Steuerbetrag im Vergleich zum vorherigen als zu hoch empfunden wird.