Ein mutmaßlicher Sexualstraftäter aus Delmenhorst ist abgetaucht. An diesem Dienstag sollte dem 42-Jährigen vor dem Oldenburger Landgericht eigentlich der Prozess gemacht werden, doch der Angeklagte, der sich noch auf freiem Fuß befindet, kam nicht. Deswegen erließ das Gericht einen Haftbefehl gegen den Delmenhorster. Er wird nun von der Polizei gesucht.
In dem Verfahren werden dem 42-Jährigen eine ganze Reihe von schweren Straftaten vorgeworfen. Er soll in Delmenhorst in den Jahren 2017 bis 2021 in mehreren Fällen andere Personen sexuell und tätlich beleidigt und angegriffen haben. In mehreren Fällen werden dem Angeklagten auch Bedrohungen und Angriffe auf Polizeibeamte vorgeworfen. Es sei auch zu Sachbeschädigungen und Körperverletzungen gekommen. In zwei Fällen soll der Delmenhorster auch versucht haben, andere Personen mit einer Hundeleine zu schlagen.
Angeklagter soll zwei Schülerinnen sexuell belästigt haben
Zwei Tatvorwürfe ragen aus der langen Liste der schweren Straftaten heraus: Der Angeklagte soll zum einen Schülerinnen sexuell belästigt haben. Als die Mädchen mit dem Fahrrad in Delmenhorst an ihm vorbeifuhren, soll er an die Brüste der Mädchen gefasst haben. Zum anderen soll er einen Mitarbeiter eines Delmenhorster Jugendhauses mit seinem Hund bedroht und einen zehnjährigen Jungen verletzt haben. Am Tattag hatte sich der Angeklagte mit seinem großen Hund bei dem Jugendhaus aufgehalten.
Der Hund soll nicht angeleint gewesen sein. Der Mitarbeiter des Jugendhauses hatte den Angeklagten dann aufgefordert, das Gelände zu verlassen. Stattdessen aber soll der Angeklagte seinen Hund auf den Mitarbeiter des Jugendhauses gehetzt haben. Mehr noch: Die Hundeleine mit Metallschloss soll der Angeklagte nun in die Fensterscheiben des Jugendhauses geschleudert haben. Die Fenster zersplitterten dann mit einem lauten Knall. Im Jugendhaus hielt sich zu diesem Zeitpunkt ein zehnjähriger Junge auf.
Der Junge war vor Schreck zu Boden gefallen und hatte sich dabei nicht unerheblich am Ellenbogen verletzt. Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Melanie Bitter hatte zu Prozessauftakt einen Psychiater zum Verfahren geladen. Der Gutachter soll Auskunft über die Schuldfähigkeit des Angeklagten geben. Außerdem muss geprüft werden, ob der Angeklagte in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden muss. Wenn der Angeklagte verhaftet ist, wird das Verfahren neu terminiert.