Zumindest durch seine Beihilfe ist ein Steuerschaden von rund 2,29 Millionen Euro entstanden. So sieht es das Landgericht Oldenburg. Wegen Hinterziehung von Tabaksteuer in großem Ausmaß musste sich dort ein 50-Jähriger verantworten. Die wichtigste Frage dabei lautete: War der Angeklagte nur ein kleines Glied in der Kette oder war er der Kopf des Ganzen? Nun ist das Gericht zu einem Urteil gekommen.
Von Februar 2020 bis Oktober 2021 soll der Mann laut Anklage mit weiteren Komplizen unversteuerte Zigaretten aus Polen nach Deutschland geschmuggelt haben. Die Zigaretten sollen unter anderem nach Delmenhorst, Ganderkesee, Dötlingen, Bremen und Twistringen geliefert worden sein. Der Angeklagte soll dabei die Rolle eines Vermittlers zwischen den Lieferanten und den Transporteuren sowie des Organisators der Transporte, der Zahlungen und Weiterverkäufe eingenommen haben. Im Januar 2025 wurde der Angeklagte in Polen festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert.
Seine Komplizen hatten in ihren Verfahren ausgesagt, dass sie die Ware von dem Angeklagten bekommen hätten. Dieser bestritt das. Er habe nur die Abnehmer in Deutschland über den Lagerort der Ware informiert. Dass er der Kopf der Sache war, konnte in der Beweisaufnahme nicht festgestellt werden.
Demnach verurteilte das Gericht den Angeklagten wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in großem Ausmaß in sechs Fällen und Steuerhinterziehung in großem Ausmaß in einem Fall, in dem er die Ware selbst nach Deutschland geliefert haben soll, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Zudem wurde eine Einziehung von 57.325 Euro festgesetzt.