Der Besuch eines Osterfeuers hat auch für viele Delmenhorster Tradition. Dieser können diese auch in diesem Jahr nachkommen. Denn in der Stadt werden am Osterwochenende insgesamt zehn Brauchtumsfeuer abgebrannt: sieben an Karsonnabend, 8. April, und drei an Ostersonntag, 9. April.
Ein Osterfeuer für Ostersonnabend haben die Nachbargemeinschaft Hasbergen-Mitte (Zum Forthkamp), der Kleingärtnerverein Deichhorst (Mittelplatz Kleingärtnerverein), die Nachbargemeinschaft Heidkrug (Neuenbrücker Weg 22), die Interessengemeinschaft Brandhöfen (gegenüber Schohasberger Straße 49), die Nachbargemeinschaft Wilhelm-Tell-Weg (Wilhelm-Tell-Weg 31), der Ortslandvolkverband Delmenhorst (Annenweg) und das Hasberger Kirchend (Zur Aue) angemeldet.
Am Ostersonntag lodern drei weitere Feuer in der Stadt, und zwar beim Ortslandvolkverband Delmenhorst (Bei der Klenkerei 50), bei der Dorfgemeinschaft Mühlenende (Hasberger Dorfstraße 7) und bei der Interessengemeinschaft Marschkämpe (Marschkämpe).
Osterfeuer dürfen nach der Verordnung der Stadt Delmenhorst über das Abbrennen von Brauchtumsfeuern im Rahmen der Brauchtumspflege nur noch unter bestimmten Bedingungen veranstaltet werden. Wie der städtische Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen erklärt, sind private Osterfeuer, wie sie etwa in Ganderkesee erlaubt sind, nicht mit dem Begriff der Brauchtumspflege zu vereinbaren und deshalb unzulässig. Zulässig sei ein Osterfeuer, wenn es innerhalb einer Gemeinschaft veranstaltet wird, beispielsweise von Vereinen. Alle Auflagen zu Brauchtumsfeuern zum Schutz von Menschen und Umwelt finden sich im auf der städtischen Internetseite unter www.delmenhorst.de/satzungen.