Die Fußballer des TV Jahn Delmenhorst waren im April gegen den VfL Stenum II geschlossen vom Platz gegangen, nachdem aus dem Zuschauerbereich der Satz "Dir Flüchtling hätte man Gelb geben sollen" an Alioune Badara Youm gerichtet gefallen sein soll. Das Spiel wurde abgebrochen, der Fall landete beim Sportgericht. Dieses wertete das Spiel mit 5:0 für Stenum und verdonnerte den TV Jahn zudem zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 Euro, der Verein muss zudem die Verfahrenskosten tragen. Mit dem Urteil selbst können die Delmenhorster leben – es steht es Aussage gegen Aussage, ob der Satz überhaupt gefallen ist und das Schiedsrichtergespann hatte nichts gehört – doch mit der Urteilsbegründung nicht. In dieser teilt das Gericht mit, dass es nicht von Bedeutung ist, ob der Satz gefallen ist. Denn selbst wenn, besitze dieser "weder eine beleidigende noch eine rassistische Komponente". Das sehen die Jahn-Verantwortlichen anders.
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