Bremen Stadtteile Osterholz Verden Diepholz Delmenhorst Wesermarsch Oldenburg Rotenburg Cuxhaven Bremerhaven Niedersachsen

Anklageerhebung Wie es bei der Volkshochschule Delmenhorst zu Untreue in 57 Fällen kam

Anklage wegen Untreue: Ein ehemaliger Buchhalter der VHS Delmenhorst soll in 57 Fällen Gelder auf sein eigenes Konto umgeleitet haben. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat Anklage erhoben.
06.06.2024, 14:34 Uhr
Jetzt kommentieren!
Zur Merkliste
Wie es bei der Volkshochschule Delmenhorst zu Untreue in 57 Fällen kam
Von Gerwin Möller

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat gegen einen 64-Jährigen Anklage wegen des Vorwurfs der Untreue in 57 Fällen erhoben. Verhandelt werden soll der Fall vor dem Amtsgericht Delmenhorst. Der Angeschuldigte war lange Jahre als Buchhalter bei der Volkshochschule in Delmenhorst (VHS) angestellt. Dort war er befugt, selbstständig Überweisungen vom Geschäftskonto der VHS vorzunehmen. Laut Anklage hat er in der Zeit von Mai 2018 bis August 2022 ohne Rechtsgrund Beträge in einer Gesamthöhe von rund 55.000 Euro auf ein von ihm allein zu diesem Zwecke auf seinen Namen eingerichtetes Konto überwiesen.

Offenbar, so berichten es Beobachter der Szene, hätte es sich für den Angeschuldigten als günstig ergeben, dass es seinerzeit nach dem Weggang eines weiteren Buchhalters kein funktionierendes Vier-Augen-Prinzip mehr gegeben habe. Der Beschuldigte soll in der Absicht gehandelt haben, sich eine beständige Einkommensquelle zu erschließen.

Ins Rollen gekommen sind die Ermittlungen durch die neue Buchhalterin, der die verfahrensgegenständlichen Überweisungen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten aufgefallen waren. In nicht-öffentlichen Sitzungen des Rates der Stadt Delmenhorst wurde die Angelegenheit seit zwei Jahren wiederholt aufgerufen. Die VHS befindet sich in kommunaler Trägerschaft.

Zusammen mit der Erhebung der öffentlichen Klage hat die Staatsanwaltschaft einen Antrag im selbstständigen Einziehungsverfahren in Höhe von rund 179.000 Euro gestellt. Dies entspricht dem Betrag, den der Angeschuldigte sich zu Unrecht in bereits rechtsverjährter Zeit vor Mai 2018 überwiesen haben soll. Sofern der Nachweis der gewerbsmäßigen Untreue geführt werden kann, sieht der Gesetzgeber die Verhängung einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren je Tat vor.

Das Amtsgericht Delmenhorst hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Gerichtssprecher Thomas Pünjer schätzt, dass aufgrund der beginnenden Urlaubszeit damit gerechnet werden muss, dass eine solche Entscheidung bis Anfang August fallen wird.

Zur Startseite
Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Rätsel

Jetzt kostenlos spielen!
Lesermeinungen (bitte beachten Sie unsere Community-Regeln)