„Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ist mit den Todesermittlungen befasst“, bestätigte Matthias Rennecke Sonntagvormittag eine Nachfrage des DELMENHORSTER KURIER. Ein 19-jähriger Mann war am Sonnabendabend im Gewahrsamsbereich der Polizei Delmenhorst zusammengebrochen und wurde vom Rettungsdienst in ein Oldenburger Krankenhaus eingeliefert. Aus Gründen der Neutralität wurden die folgenden Ermittlungen des Vorfalls an der Marktstraße an die Beamten der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland abgegeben. Am Abend nach der Festnahme verstarb der in der Delmenhorster Gefängniszelle kollabierte Mann. Rennecke bestätigte als Sprecher der Staatsanwaltschaft, dass auf Antrag der Behörde vom Gericht eine Obduktion der Leiche angeordnet worden ist, Ergebnisse gebe es noch nicht. Auch der Zeitpunkt der Obduktion sei noch nicht bekannt, sagte er. Mit Blick auf die andauernden Ermittlungen könnten weitere Informationen noch nicht geben werden.
Bereits am Freitagabend gegen 18.30 Uhr war es in Delmenhorst zunächst zu einem Polizeieinsatz gekommen. Zwei Beamte wollten im Bereich des Wohnquartiers Am Wollepark zwei Männer kontrollieren. Die Verdächtigen wollten offenbar gerade illegale Betäubungsmittel konsumierten. Als die zivilen Beamten sich als Polizeibeamte zu erkennen gaben und auswiesen, ergriff einer der beiden Männer die Flucht. Er konnte aber nach wenigen Metern eingeholt werden, so gibt es die Polizei in ihrem Bericht wieder.
Der 19-Jährige soll daraufhin dem Beamten mit der Faust gegen den Kopf geschlafen haben, woraufhin der Beamte den jungen Mann unter Einsatz von körperlicher Gewalt sowie dem Griff nach Pfefferspray zu überwältigen versuchte. Dem Heranwachsenden gelang es jedoch, dem Polizeikommissar das Sprühgerät aus der Hand zu reißen und ihm damit abermals gegen den Kopf zu schlagen. Erst nach dem Eintreffen des zweiten Polizeibeamten gelang es, den 19-Jährigen zu überwältigen und zu fixieren.
Behandlung abgelehnt
Da es zuvor zum Einsatz von Pfefferspray gekommen war, alarmierten die Beamten routinemäßig einen Rettungswagen. Als die Sanitäter eintrafen lehnte der 19-Jährige eine Behandlung durch Rettungskräfte jedoch ab. Er wurde schließlich zur Dienststelle der Polizei Delmenhorst gebracht.

Zu diesem Ort, der Straße Weiferei im Wohnquartier Am Wollepark, riefen die Beamten einen Rettungswagen. Nach dem Einsatz von Pfefferspray ist dies ein Routineakt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg ordnete eine Bereitschaftsrichterin die Entnahme einer Blutprobe an. Nachdem die Beamten einen Arzt informiert hatten, der die Blutprobe entnehmen sollte, wurde der 19-Jährige für die Dauer der Wartezeit in einer Gewahrsamszelle untergebracht.
Noch vor Eintreffen des Arztes beobachteten Polizeibeamte kurz vor 20 Uhr über die Videoüberwachungsanlage der Gewahrsamszelle, wie der Mann in der Zelle plötzlich zusammenbrach. "Die Beamten leiteten daraufhin umgehend Rettungsmaßnahmen ein. Zeitgleich wurden die Rettungsdienste sowie ein Notarzt alarmiert, die kurz darauf die weitere Versorgung des 19-Jährigen übernahmen. Als der junge Mann ins Krankenhaus gebracht wurde, war sein Zustand bereits kritisch, sagte ein Polizeisprecher. Ersten Angaben zufolge gehen die Beamten von einem Unglücksfall aus.
Aus Gründen der Neutralität wurde die Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland mit den Ermittlungen zur Todesursache beauftragt. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg und die Polizei wollten keine weiteren Einzelheiten bekannt geben. Daher standen weder Inspektionsleiter Jörn Stilke noch dessen Stellvertreter, Einsatzleiter Carsten Hoffmann, für Rückfragen zur Verfügung.
Gesetzlich geregelt
Die Gewahrsamnahme wird durch das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz geregelt. Verwaltungsbehörden und die Polizei können danach eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn dies zum Schutz der Person gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist, insbesondere weil die Person sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet, unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Gefahr für die Allgemeinheit zu verhindern, oder unerlässlich ist, um eine Platzverweisung durchzusetzen.