Auf dem Papier stehen die millionenschweren Forderungen Bremens für zusätzliche Polizeikosten an die Deutsche Fußball Liga (DFL) schon lange. Doch jetzt hat die Innenbehörde die Gebührenbescheide auch abgeschickt. Vier an der Zahl. Über insgesamt 1,169 Millionen Euro, zu begleichen bis Ende September. Ob die DFL diesmal zahlt, bleibt abzuwarten. Am Mittwoch blockte die Fußball Liga eine entsprechende Anfrage ab: „Kein Kommentar.“
Im Oktober greift auch die Innenministerkonferenz dieses Thema erneut auf. Hier allerdings kann Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) nach Recherchen des WESER-KURIER nur auf wenig Unterstützung hoffen. Außer Rheinland-Pfalz plant derzeit kein anderes Bundesland, der DFL Polizeieinsätze in Rechnung zu stellen.
Mäurer will die DFL immer dann zur Kasse bitten, wenn besonders viel Polizei im Einsatz ist, bei den sogenannten Hochrisikospielen, wie etwa dem Nordderby gegen den Hamburger SV (HSV). Hier können auch schon mal über 1000 Polizisten zum Einsatz kommen. Für ein normales Spiel reichen 200.
Vier Rechnungen geschrieben
Gegen den ersten Gebührenbescheid – 401 000 Euro, angefallen bei der Partie gegen den HSV im April 2015 – klagte die DFL durch alle Instanzen, kassierte letztlich vor dem Bundesverwaltungsgericht aber eine klare Niederlage. Auch wenn über Detailfragen noch einmal das Oberverwaltungsgericht entscheiden muss, grundsätzlich durfte Bremen die Gebühren erheben. Und genau das setzt die Innenbehörde jetzt um: Vier Rechnungen für Spiele gegen Borussia Mönchengladbach, den HSV, Hannover und Frankfurt wurden der DFL geschickt. Zwei weitere Bescheide über zusammen 720 000 Euro für Spiele gegen den HSV werden folgen. Zahlt die DFL, wird das Geld vorrangig für die Auszahlung von Überstunden der Polizei eingesetzt, heißt es seitens der Innenbehörde.
Für die Zukunft hofft man in Bremen aber nach wie vor auf eine andere Lösung. „Ich werde weiterhin für einen Fußballsolidarfonds eintreten und mich dazu zeitnah mit interessierten Kollegen in Mainz zusammensetzen“, erklärte Innensenator Mäurer. Es dürfte sich dabei um einen eher überschaubaren Kreis handeln. Auf Anfrage dieser Zeitung gaben neun der anderen 15 Innenministerien an, auch nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts keine Gebühren von der DFL fordern zu wollen. Einige davon kategorisch, darunter auch Niedersachsen: Das Gewaltmonopol liege beim Staat, die Herstellung öffentlicher Sicherheit und Ordnung sollte nicht davon abhängig sein, wer dafür zahlt oder gar wer es sich leisten kann, dafür zu zahlen, heißt es aus Hannover.
Rheinland-Pfalz auf Bremer Seite
Ebenfalls gegen den Bremer Weg sprechen sich Schleswig-Holstein, Berlin, Nordrhein- Westfalen, Sachsen, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Baden-Württemberg und Bayern aus. Auf seiner Seite weiß Ulrich Mäurer allein Roger Lewentz (SPD), Innenminister von Rheinland-Pfalz, der den Schulterschluss mit Bremen übt. „Es ist nicht einzusehen, dass bei einem Jahresumsatz der DFL von mehr als vier Milliarden Euro die Mehrkosten für Hochrisikospiele in erster und zweiter Liga allein vom Steuerzahler zu tragen sind.“
Keine abschließende Position hat Hamburg bezogen, erklärt sich aber zumindest „grundsätzlich aufgeschlossen“ gegenüber dem Bremer Modell. Das Saarland und die drei ostdeutschen Bundesländer Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen, derzeit mangels Vereinen in der 1. und 2. Bundesliga nicht direkt betroffen, prüfen nach eigenem Bekunden derzeit noch, wie sie weiter verfahren wollen.
Ungeachtet der einzelnen Positionen, die sie vertreten, sind sich viele Innenministerien in zwei Punkten einig: Zum einen, dass in der Frage der Kostenbeteiligung eine bundesweit einheitliche Regelung getroffen werden sollte. Zum anderen, dass auch die Vereine stärker in der Pflicht zu nehmen sind. So fordert Joachim Herrmann aus Bayern, dass sich die Vereine „noch klarer von Gewalttätern distanzieren und diese dauerhaft von Fußballspielen ausschließen. Dann wäre auch weniger Polizei notwendig.“ Genauso sieht das der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU): „Wir dürfen nicht nachlassen, von den Vereinen einzufordern, sich von den Gewalttätern, die besondere Polizeieinsätze und damit auch Kosten verursachen, eindeutig zu distanzieren.“