Bremen Stadtteile Osterholz Verden Diepholz Delmenhorst Wesermarsch Oldenburg Rotenburg Cuxhaven Bremerhaven Niedersachsen

Bremen Gericht bestätigt Umbuchungskosten

Karlsruhe. Reiseveranstalter dürfen ihren Kunden auch künftig hohe Zusatzkosten in Rechnung stellen, wenn sie deren Pauschalreise auf einen Ersatz-Teilnehmer umbuchen. Zwei Urlauber, die sich gegen diese Praxis gewehrt hatten, scheiterten am Dienstag in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
28.09.2016, 00:00 Uhr
Jetzt kommentieren!
Zur Merkliste
Gericht bestätigt Umbuchungskosten
Von Peter Hanuschke

Karlsruhe. Reiseveranstalter dürfen ihren Kunden auch künftig hohe Zusatzkosten in Rechnung stellen, wenn sie deren Pauschalreise auf einen Ersatz-Teilnehmer umbuchen. Zwei Urlauber, die sich gegen diese Praxis gewehrt hatten, scheiterten am Dienstag in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Veranstalter müssen eine solche Übertragung der Reise grundsätzlich ermöglichen, wenn zum Beispiel ein Kunde kurz vorher krank wird. Der verhinderte Urlauber hat laut Gesetz aber die „entstehenden Mehrkosten“ zu tragen. In den Fällen vor dem BGH sollten das für eine Reise nach Dubai mindestens knapp 1500 Euro und für eine Thailand-Reise 3300 Euro extra sein.

Die hohen Summen kommen zustande, weil auf Linienflügen oft keine Namensänderungen zugelassen sind. Der Reiseveranstalter muss also neu buchen. Verbraucherschützer kritisieren, dass dies die Rechte der Reisenden aushöhle. Die Karlsruher Richter räumen zwar ein, dass derart hohe Kosten die Übertragung der Reise „wirtschaftlich unattraktiv“ machten. Das rechtfertige es aber nicht, die Mehrkosten den Veranstalter tragen zu lassen (Az.: X ZR 107/15, X ZR 141/15).

Zur Startseite
Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Rätsel

Jetzt kostenlos spielen!
Lesermeinungen (bitte beachten Sie unsere Community-Regeln)