Die Erklärung des Angeklagten für seine Tat ist ebenso banal wie erschreckend: Weil er einen BMW „so toll“ und „so schön“ fand, dass er ihn unbedingt haben wollte, hat ein 18-Jähriger in Bremerhaven einen 76-Jährigen ins Koma geschlagen. Der Rentner erlag einen Monat später seinen Verletzungen.
Wie angekündigt legte der Täter am Mittwoch, dem zweiten Prozesstag in diesem Fall, vor dem Landgericht ein Geständnis ab. Oder besser: eine Erklärung, verlesen durch seinen Anwalt. Ein paar dürre Worte zu jeder der ihm vorgeworfenen Straftaten. Und in der Regel auch nicht mehr als das, was die Polizei ihm ohnehin schon nachweisen konnte, weil sie ihn jeweils auf frischer Tat oder kurz danach ertappt hatte. Natürlich hätte das Gericht gerne nachgefragt, aber das blockte der Verteidiger des 18-Jährigen konsequent ab. Sein Mandant wolle zunächst keine Fragen beantworten.
Bei seiner Erklärung ging der Täter in chronologischer Reihenfolge vor, begann mit einem Überfall auf eine ältere Frau im März 2018, als er noch ein Jugendlicher war. Damals war er der Frau bis zu ihrer Haustür gefolgt, hatte ihr dort die Handtasche weggerissen und sie selbst zur Seite geschubst. Eine Stunde später versuchte er zusammen mit einer Gruppe Gleichaltriger mit der EC-Karte, die er in der Handtasche gefunden hatte, Geld an einem Automaten abzuheben. Was aber misslang, weil es sich bei einer Zahl, die er ebenfalls in der Handtasche gefunden hatte, nicht wie erwartet um die PIN für die Karte handelte. Im selben Moment schlug dann aber auch schon die Polizei zu und nahm die Gruppe fest. Passanten, denen die Jugendlichen am Geldautomaten verdächtig vorgekommen waren, hatten Alarm geschlagen.
Morddrohung bestritten
Auch einen Ladendiebstahl vom Juli 2019 – Sportschuhe und Socken von bekannten Herstellern – gestand der Angeklagte. Ebenso den Diebstahl eines Mercedes im selben Monat. Nur habe er den Schlüssel dafür nicht, wie von der Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage behauptet, zuvor aus einer Werkstatt gestohlen. Vielmehr habe der Schlüssel im Schloss des Wagens gesteckt.
Dass er keinen Führerschein besaß, räumte er ebenfalls ein. Aber auch das wussten Polizei und Staatsanwaltschaft natürlich längst. Den Vorwurf, im Juli 2019 im Streit um ein Fahrrad einen Mann zu Boden geschlagen, auf ihn eingetreten und damit gedroht zu haben, ihn umzubringen, wenn er zur Polizei ginge, bestritt der Angeklagte. Wollte sich ansonsten hierzu aber nicht äußern.
Schließlich die Anklage, die mit einer Verurteilung wegen Mordes für ihn enden könnte. Auch diese Tat gestand der Angeklagte: Am 1. August 2019 beobachtete der 18-Jährige in Bremerhaven zufällig einen BMW, der an ihm vorbei in eine Einfahrt fuhr. Er folgte dem Besitzer in den Keller von dessen Wohnhaus und forderte die Autoschlüssel von ihm. Als dieser sich weigerte, habe sein Mandant den Mann „einmal geschubst“, worauf dieser zu Fall gekommen sei.
Weil er ihm auch dann noch nicht den Autoschlüssel geben wollte, sei der 18-Jährige in die Knie gegangen und habe dem benommen am Boden Liegenden mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen – „es mag auch zwei- bis dreimal gewesen sein“. Der 76-Jährige erlitt durch die Schläge so schwere Verletzungen, dass er, ohne noch einmal zu Bewusstsein zu kommen, einen Monat später im Krankenhaus starb. Der 18-Jährige ließ den lebensgefährlich verletzten Mann hilflos zurück und fuhr mit dessen Wagen davon. Am Tag darauf lieferte er sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei, an deren Ende er von der Straße abkam. Der Wagen landete in einem Zaun, der junge Mann flüchtete zu Fuß, wurde aber kurz darauf von der Polizei gefasst.
Drogen- und Alkoholkonsum
Fragen zu all diesen Taten ließ der Angeklagte am Mittwoch nicht zu. Auch nicht, als die Vorsitzende Richterin anmerkte, dass man ihn schon gerne befragen würde, insbesondere zu seinem Drogen- und Alkoholkonsum. In diesem Zusammenhang kündigte das Gericht an, das es zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Verfahren auch um die Frage einer Unterbringung des 18-Jährigen und eine Sicherheitsverwahrung gehen werde.
Der Prozess wird am Mittwoch, 25. Februar, um 9.30 Uhr fortgesetzt.