Bremen Stadtteile Osterholz Verden Diepholz Delmenhorst Wesermarsch Oldenburg Rotenburg Cuxhaven Bremerhaven Niedersachsen

Bremische Bürgerschaft AfD hat offenbar keinen Anspruch auf Posten in Ausschüssen

Haben AfD-Kandidaten ein durchsetzbares Recht auf bestimmte Funktionen in Bürgerschaftsausschüssen und Deputationen? In einer rechtlichen Bewertung verneinen die Hausjuristen des Parlaments diese Frage.
25.08.2019, 19:27 Uhr
Jetzt kommentieren!
Zur Merkliste
AfD hat offenbar keinen Anspruch auf Posten in Ausschüssen
Von Jürgen Theiner

Die AfD muss befürchten, bei der Zuteilung von Vorsitz und stellvertretendem Vorsitz in Bürgerschaftsausschüssen und Deputationen nicht zum Zuge zu kommen. Einen rechtlichen Anspruch, dass von ihr benannte Kandidaten von den übrigen Bürgerschaftsfraktionen mitgetragen werden, hat die AfD jedenfalls nicht. Das geht aus einer juristischen Expertise der Bürgerschaftskanzlei hervor, die dem WESER-­KURIER vorliegt.

Das Thema mag tagespolitisch keine große Tragweite haben, doch es treibt die Fraktionsmanager in der Bürgerschaft um – berührt es doch die Grundsatzfrage: Wie haltet Ihr’s mit der AfD? Erst vor wenigen Wochen hatten SPD, Grüne, FDP, Linke und CDU die Bewerber der AfD bei der Wahl zum Bürgerschaftsvorstand durchfallen lassen. Sie demonstrierten damit offen ihre Abgrenzung gegenüber den Rechten.

Lesen Sie auch

In Kürze stehen nun in den Deputationen und Ausschüssen, die die Verwaltung kontrollieren und die Plenardebatten der Bürgerschaft inhaltlich vorbereiten, die Wahlen der Vorsitzenden und deren Stellvertretern an. Im Vorfeld war der AfD durch ein von der Bürgerschaftsgeschäftsordnung geregeltes Zugriffsverfahren der Vorsitz der Deputation für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz (Kult) zugefallen. Um diese Funktion antreten zu können, müsste ein AfD-Kandidat allerdings zunächst von den Mitgliedern der Deputation gewählt werden. Aber was passiert, wenn ihm die anderen Fraktionen ihre Stimme verweigern? Gibt es ein durchsetzbares Anrecht eines vorgeschlagenen AfD-Kandidaten auf ein Amt, das der AfD-Fraktion gemäß den Absprachen mit den übrigen Fraktionen zusteht?

Nein, das gibt es nicht, stellen die Hausjuristen der Bürgerschaftskanzlei fest. Die bremische Verfassung begründe „keinen Rechtsanspruch einer Fraktion auf Wahl einer von ihr vorgeschlagenen Person in das (...) ihrem Zugriff unterliegende Funktionsamt“, heißt es in der rechtlichen Bewertung. Sollte ein Bewerber durchfallen, kämen die Leitungsaufgaben in einem Ausschuss oder einer Deputation automatisch auf den Stellvertreter zu, der im Regelfall ein anderes Parteibuch hat.

Lesen Sie auch

Für die Grünen, die die Expertise angefordert hatten, ließ Fraktionschef Björn Fecker auf Anfrage offen, was dies nun für das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion bedeutet – das heißt: ob man den AfD-Bewerber für den Kult-Vorsitz durchrasseln lassen will. „Das ist noch nicht final geklärt“, so Fecker.

Zur Startseite
Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Rätsel

Jetzt kostenlos spielen!
Lesermeinungen (bitte beachten Sie unsere Community-Regeln)