Der Bund der Steuerzahler fordert eine Abschaffung der sogenannten Terrassengebühr. Diese behördlich erhobene Gebühr wird in vielen Städten fällig, wenn Gastronomen ihre Tische und Stühle an öffentlichen Orten rausstellen. Warum die Terrassengebühr erhoben wird, wer das Geld bekommt und wie die Situation in Bremen ist:
Warum wird die Terrassengebühr erhoben?
Die Gebühren sind als Gegenleistung für die Benutzung der öffentlichen Straßen und Plätze über den allgemeinen Gebrauch hinaus zu verstehen. Hintergrund ist der wirtschaftliche Vorteil, den ein Gastronom durch die Nutzung dieser Fläche hat. Freisitze vor Gaststättenbetrieben brauchen Platz und schränken den Bereich für Spaziergänger, Radfahrer und Autofahrer ein. Die Gebühr, die in vielen Kommunen in Deutschland erhoben wird, steht in Bremen dem sogenannten "Träger der Straßenbaulast" zu, der sich um den Erhalt der Straßen kümmert. In Bremen geht das Geld an die Stadt.
Seit wann gibt es die Gebühr und wie wird sie berechnet?
Die "Gebührenordnung für die Sondernutzung nach dem Bremischen Landesstraßengesetz in der Stadtgemeinde Bremen", so das offizielle Wortungetüm, gibt es seit 1990 und ist die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Gebühr. Bei den Preisen gibt es Unterschiede je nach Ort und Lage. Die Bremer Ortsteile Ostertor, Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Steintor und Vegesack (Fußgängerzone) fallen in die teurere Zone I. Alle anderen Ortsteile bilden die günstigere Zone II. Einen Aufpreis gibt es in beiden Zonen für eine sogenannte "Mittelspunktlage" (A). A-Standorte sind zentral gelegen, gut sichtbar und gut erreichbar, zum Beispiel in der Nähe einer Haltestelle oder Sehenswürdigkeit. Alle anderen sind B-Standorte. Daher variieren die Preise von 15 Euro ( Zone IIB) bis 23 Euro (IA) pro Quadratmeter plus 390 Euro Grundgebühr. Daraus ergbit sich zum Beispiel füre eine 25 Quadratmeter große Terrasse in zentraler Innenstadtlage eine Jahresgebühr von 965,- Euro.
Gilt die Terrassengebühr auch für Gastronomen, die für ihren Freisitz einen öffentlichen Parkplatz in Anspruch nehmen?
Ja, auch sie müssen die Terrassengebühr bezahlen.
Gibt es weitere Betreiber, die im Rahmen einer Sondernutzung von öffentlichem Raum Gebühren bezahlen müssen?
Auch Ladeninhaber, die zum Beispiel einen Aufsteller oder vor ihrem Geschäft postieren wollen müssen für diese Nutzung des öffentlichen Grunds eine Gebühr entrichten.
Wie viel Geld wird in Bremen mit der Terrassengebühr eingenommen und was geschieht damit?
Die Stadt Bremen nimmt durch die Sondernutzung für das „Aufstellen von Tischen und Stühlen“ nach Angaben des Bauressorts jährlich Gebühren in Höhe von circa 212.600 Euro ein. Diese Einnahmen dienen nicht nur dem Ausgleich für die wirtschaftliche, über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung. Darüber hinaus werden nach Auskunft des Bauressorts die Einnahmen auch zur Deckung allgemeiner Ausgaben der Verwaltung genutzt, zum Beispiel für Personalkosten, Sachausgaben und Dienstleistungen. Eine Erhöhung der Gebühr ist laut Bauressort nicht geplant, um Gastronomen nach der Bewältigung der Corona-Zeiten keine zusätzliche finanzielle Belastung aufzuerlegen.

Die Stühle im Freien nehmen Platz weg; das im Gegenzug eingenommene Geld wird für verschiedene Zwecke verwendet.
Warum plädiert der Bund der Steuerzahler für eine Abschaffung der Gebühr?
Viele Städte, so das Argument, suchen nach Konzepten, um ihre Innenstadt zu beleben und nehmen hierfür große Summen in die Hand. Eine Entlastung der Außengastronomie durch einen Wegfall der Terrassengebühren ist nach Ansicht des Steuerzahlerbunds eine wirksame und vergleichsweise günstige Ergänzung.
Wie ist die Meinung in der Gastronomie zu einer möglichen Abschaffung?
Detlef Pauls, Vorsitzender des Landesverbands Bremen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands e.V. (DEHOGA), sieht es als vernünftigen Vorschlag: "Wir befürworten die Forderung, die Terrassengebühr abzuschaffen." Jede Gebühr, die nicht verlangt werde, sei positiv. Bereits die Ausbildungsplatzabgabe sei eine Belastung und auch die Bettensteuer werde 2026 in Bremen um 0,5 Prozent erhöht. Zwiegespalten äußert sich Bernhard Timphus, Betreiber des Café Stecker in der Knochenhauerstraße und der Ratskonditorei am Markt und selbst Zahler der Gebühr. "Kostensenkungen sind immer etwas Positives." Allerdings sei die Terrassengebühr nicht der größte Kostenblock. Statt über die Terrassengebühr solle man lieber über die Senkung von Parkgebühren reden, um die Innenstadt attraktiver zu machen. Timphus kann den Sinn hinter der Gebühr nachvollziehen: "Man nutzt eine Gemeinfläche, die allen gehört." Er ist überzeugt: "Es muss eine gewisse Ordnung geben." Andernfalls biete bald jeder Kiosk 50 Sitzplätze an.
Was hält die zuständige Baubehörde vom Vorschlag einer Abschaffung?
Das Bauressort tritt dem Vorschlag des Bunds der Steuerzahler kritisch entgegen. "Mit dem Verzicht auf die Gebühr würde das Ressort mit nicht unbedeutenden Mindereinnahmen konfrontiert", wie ein Sprecher mitteilt.