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Nach Kritik des Rechnungshofs Berufsbildungswerk Bremen zahlt Gastro-Kosten zurück

Offenbar zu Unrecht hat das Berufsbildungswerk Bremen in der Vergangenheit öffentliche Zuschüsse für Gastronomie-Kosten verwendet. Der Landesrechnungshof hat diese Praxis moniert, das Geld wurde zurückgezahlt.
18.03.2021, 05:00 Uhr
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Berufsbildungswerk Bremen zahlt Gastro-Kosten zurück
Von Jürgen Theiner

Das Berufsbildungswerk Bremen hat nach Einschätzung des Landesrechnungshofs über mehrere Jahre hinweg öffentliche Zuschüsse unsachgemäß verwendet. Zwischen 2016 und 2018 wurden demnach rund 4000 Euro für „Veranstaltungen mit Vergnügungscharakter“ ausgegeben, unter anderem für eine Mitarbeiterparty mit Cocktailbar, eine Jubiläumsfeier in einem Varieté-Theater und einen Restaurantbesuch mit privatem Charakter.

Das in Uni-Nähe ansässige Berufsbildungswerk (BBW) ist ein Ausbildungsbetrieb für junge Menschen mit Beeinträchtigungen, als Träger fungiert der Sozialverband Deutschland. Neben Ausbildungsstätten für unterschiedliche Berufe und einem Internat unterhält das Berufsbildungswerk eine Berufsschule. Für den Betrieb dieser Einrichtung erhält das BBW von Bremen eine Förderung, die in den vergangenen Jahren im Schnitt bei rund 2,1 Millionen Euro lag. Schon die Frage, ob der Betrag in dieser Höhe angemessen ist, lässt sich aus Sicht des Rechnungshofs schwer nachvollziehen, denn: Das BBW legt die sogenannten Gemeinkosten - also beispielsweise den Aufwand für Verwaltung, Reinigungs- und Sicherheitsdienstleistungen - nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel sowohl auf die Berufsschule als auch auf die anderen Zweige der Einrichtung um. Ob dieser Schlüssel sachgerecht ist, steht nach Ansicht des Rechnungshofes dahin. Auch das Bildungsressort als Zuschussgeber habe dies offenbar nicht hinterfragt.

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Auch eine vertiefte Prüfung der Verwendungsnachweise des BBW für die öffentlichen Mittel hat durch das Bildungsressort längere Zeit nicht stattgefunden. Der Behörde entging nämlich, was die Rechnungshofprüfer entdeckten - dass Landesgelder für gastronomische Leistungen ausgegeben wurden. Das Berufsbildungswerk hat die monierten Ausgaben inzwischen erstattet.

Auf Anfrage des WESER-KURIER hat die BBW-Geschäftsleitung bestätigt, dass die beanstandeten Gastronomiekosten inzwischen „vollumfänglich“ zurückgezahlt wurden. Die für die Belegschaft ausgerichteten Veranstaltungen hätten den Charakter einer „wertschätzenden Danksagung für deren herausragende Leistungen“ gehabt. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei dem in Rede stehenden Betrag lediglich um 0,06 Prozent des Zuschussvolumens im Zeitraum von 2016 bis 2018 handelte. Zusammen mit dem Bildungsressort werde man in Kürze auch über den Verteilungsschlüssel für die Gemeinkosten sprechen.

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