Das Bundesland Bremen hebt für Beschäftigte des Landes und der Stadtgemeinden den Mindestlohn von 11,13 Euro auf 12 Euro brutto an. Das hat der rot-grün-rote Senat am Dienstag beschlossen.
Die Regelung greift zum 1. April und gilt laut Senat auch für Arbeitnehmer, die im Rahmen einer öffentlichen Auftragsvergabe tätig sind oder in Einrichtungen arbeiten, die Zuwendungen des Landes oder der Kommunen erhalten. Im Gegensatz zum Bundesmindestlohn stellt der Landesmindestlohn aber keine generelle Lohnuntergrenze dar.
„Mit der Erhöhung des Landesmindestlohns geben wir als Landesregierung einmal mehr ein wichtiges Signal für die Debatte um eine dringend notwendige Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in der Bundesrepublik“, sagte Arbeitssenatorin Kristina Vogt (Linke).
Der bundesweite Mindestlohn war zum 1. Januar von 9,35 auf 9,50 Euro brutto gestiegen und soll in mehreren Schritten bis 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben werden. Die SPD strebt auf Bundesebene einen Betrag von 12 Euro an, die Linke sogar 13 Euro.