Die Corona-Inzidenzen steigen: In der Stadt Bremen gibt es diesen Trend in allen Altersgruppen ab 20 Jahre, wie aus dem Wochenbericht der Gesundheitsbehörde von diesem Donnerstag hervorgeht. Die Herbstwelle hat bundesweit Fahrt aufgenommen. "Wobei man auch von einer hohen Zahl nicht gemeldeter Infektionen ausgehen muss", wie Staatsrätin Silke Stroth in dieser Woche in der Gesundheitsdeputation betonte. Vor allem die Omikron-Variante BA.5 sorgt für die steigende Zahl an Neuinfektionen. Seit gut einem Monat stehen zwei an Omikron angepasste Impfstoffe zur Verfügung – ein an BA.1 sowie ein an BA.4 und BA.5 angepasstes Vakzin.
Mehr als 6500 Menschen in Bremen haben sich seitdem mit einem dieser neuen Mittel in einem städtischen Angebot gegen Covid-19 impfen lassen, wie die Gesundheitsbehörde mitteilt. Ein Großteil von ihnen wird ab der kommende Woche Post bekommen. Absender ist die Gesundheitsbehörde. Der Inhalt des Kuverts: ein ausgedrucktes Impfzertifikat mit QR-Code, um den Nachweis in einer App im Handy speichern zu können – parallel zu dem analogen Nachweis im Impfheft.
Warum werden Impfzertifikate nachträglich von der Gesundheitsbehörde verschickt?
"Als die neuen Impfstoffe ausgeliefert wurden, war vonseiten des Bundesgesundheitsministeriums nicht klar, ob es neue Omikron-spezifische Impfzertifikate geben wird", erklärt Lukas Fuhrmann, Sprecher der Bremer Gesundheitsbehörde. "Wir hätten also ausschließlich die bislang üblichen Zertifikate mit Code ausstellen können. Diese belegen, dass man etwa die dritte oder vierte Impfung erhalten hat. Angaben dazu, ob es sich um ein Omikron-angepasstes Vakzin handelt, sind daraus aber nicht ersichtlich, wenn man den Code einscannt." Auch andere Bundesländer hätten das Ministerium von Karl Lauterbach (SPD) darauf hingewiesen. Der Gedanke dahinter: Zukünftig könnte bei der Einreise in ein anderes Land inner- oder außerhalb der EU ein Nachweis über eine Impfung mit einem Omikron-angepassten Vakzin notwendig werden. "Die Länder oder Kommunen selbst können die Zertifikate beziehungsweise Codes nicht anpassen, dies läuft über die Bundesdruckerei, die vom Bundesministerium beauftragt werden muss", so Fuhrmann.
Aus diesem Grund sei in den städtischen Impfstellen in den ersten drei Wochen nach Auslieferung der neuen Impfstoffe gänzlich darauf verzichtet worden, Zertifikate auszustellen. "Stattdessen wurden die Adressdaten notiert, um nach einer Klärung durch das Bundesministerium, das entsprechende Impfzertifikat per Post zuzusenden", so der Sprecher. "Und um den Menschen zu ersparen, dass sie sich selbst kümmern müssen, indem sie sich etwa in einer Apotheke ein eventuell aktualisiertes Zertifikat ausdrucken lassen."
Wird es an die neuen Omikron-Impfstoffe angepasste Zertifikate und QR-Codes geben?
Laut Bundesgesundheitsministerium wird es vorerst keine spezifischen Zertifikate und Codes zum Einscannen für die Varianten-angepassten Covid-Impfstoffe geben. Dies habe die EU-Kommission entschieden. "Es sieht aktuell auch nicht so aus, dass ein Land bei der Einreise den Nachweis einer Impfung mit einem Omikron-angepassten Vakzin verlangt", betont Fuhrmann. "Deshalb erhalten jetzt die etwa 5500 Menschen, die zunächst kein Zertifikat erhalten haben, Post von der Behörde." Alle geimpften Personen haben laut Coronavirus-Verordnung Anspruch auf die Ausstellung eines Covid-19-Impfzertifikats, das außer in kommunalen Impfstellen oder Arztpraxen auch in Apotheken ausgestellt werden darf.
Seit dem 1. Oktober ist unter anderem eine dritte Covid-Impfung erforderlich, um als "vollständig geimpft" zu gelten. Was bedeutet das für die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die für Pflegekräfte und medizinisches Personal greift?
Laut Fuhrmann sind Pflegeheime, Kliniken und andere medizinische Einrichtungen gesetzlich verpflichtet, den Impfstatus ihrer Beschäftigten an das Gesundheitsamt nachzumelden – seit dem 1. Oktober gelte das auch für die neue Regelung. Mehrere Bundesländer haben den zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Behörden kritisiert und fordern vor allem auch angesichts des Fachkräftemangels in Heimen und Kliniken die Aussetzung der Teil-Impfpflicht. Bremens Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) hatte sich im WESER-KURIER dafür ausgesprochen, die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht zu verlängern, diese läuft laut Infektionsschutzgesetz Ende Dezember aus. Im Land Bremen laufen laut Behördensprecher Fuhrmann 996 und in der Stadt 824 Anhörungsverfahren im Gesundheitsamt. Ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot für Beschäftigte, die eine vollständige Impfung nicht nachweisen können, wurde bislang in Bremen nicht ausgesprochen.