Der Staatsgerichtshof im Bremen gibt heute um 11 Uhr bekannt, ob die Bremer Bürgerschaftswahl wiederholt werden muss. Bei der Wahl im Mai 2023 wurde die SPD unter Bürgermeister Andreas Bovenschulte stärkste Kraft. Mehrere AfD-Mitglieder gingen gegen die Bürgerschaftswahl vor, weil die Partei nicht zur Wahl zugelassen wurde.
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Die AfD war damals so zerstritten, dass gleich zwei Landesvorstände Vorschläge mit Bewerberinnen und Bewerbern einreichten. Erlaubt ist aber nur eine Liste pro Partei. Im Dezember letzten Jahres schmetterte das Wahlprüfungsgericht bereits mehrere Klagen der AfD gegen den Ausschluss ab.
Als letzte Instanz setzte sich nun der Staatsgerichtshof mit verschiedenen Beschwerden auseinander, getrennt für die Wahlbereiche Bremen und Bremerhaven. Die Entscheidungen des Staatsgerichtshofs sind nicht anfechtbar.