Landeswahlausschuss beschließt AfD bei der Bürgerschaftswahl in Bremen nicht dabei

Der Landeswahlausschuss hat am Donnerstag über die Zulassung von AfD-Listen für die Bremer Bürgerschaftswahl beraten. Ergebnis: Die Partei ist bei der Wahl nicht mit dabei.
23.03.2023, 14:09 Uhr
Lesedauer: 2 Min
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Von Lisa Duncan

Die Bremer AfD wird bei der Bürgerschaftswahl nicht auf dem Stimmzettel stehen. Damit bestätigte der Landeswahlausschuss am Donnerstag in zweiter Instanz die am 17. März vom Wahlbereichsausschuss Bremen gefällte Entscheidung, die AfD nicht zur Wahl zuzulassen. Insgesamt fünf Beschwerden waren zum Umgang mit den AfD-Listen für die Bürgerschaftswahl und die Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung fristgerecht eingegangen. Nach Prüfung des Landeswahlausschusses darf die AfD nun auch in Bremerhaven sowie in den Beiräten Burglesum und Hemelingen nicht zur Wahl antreten.

Die Bremer AfD ist seit Längerem zerstritten und teilt sich in zwei konkurrierende Lager. Im Laufe des Jahres 2022 bildeten sich zwei Landesvorstände, die jeweils für sich beanspruchen, der einzige rechtmäßige Vorstand zu sein. Für die Bürgerschaftswahl Bremen hatte die AfD zwei Wahlvorschläge eingereicht.

Am Donnerstag wies das Gremium zunächst die Beschwerde des Notvorstands der AfD um Heinrich Löhmann und Frank Magnitz zurück. Dieser sei rechtmäßig, wie ein parteiinternes Bundesschiedsgericht am 19.  Januar bestätigt habe. Löhmann zufolge ist der konkurrierende Landesvorstand, der Rumpfvorstand mit dem stellvertretenden Vorsitzenden Sergej Minich, ein „rechtliches Nullum“. Minich und der AfD-Bundestagsabgeordnete Fabian Jacobi hatten im Namen des Rumpfvorstands Beschwerde eingelegt. Dieser sieht sich als vertretungsbefugt für die AfD Bremen und stützt sich dabei auf ein Anerkenntnisurteil des Landgerichts Berlin vom 16. März. Die Beschwerde wies der Wahlausschuss zurück. Denn das Landgericht Berlin habe es unterlassen, den Beschluss des Bundesschiedsgerichts vom 19.  Januar, das den Notvorstand gestärkt hatte, zu überprüfen. Vielmehr habe der Notvorstand keine Rolle in dem Verfahren gespielt.

In Bremerhaven hatte die AfD nur einen Vorschlag eingereicht und wurde zunächst zur Wahl zugelassen. Allerdings ist auch dort unklar, welcher Vorstand für den AfD-Landesvorstand sprechen darf. Deshalb hatte der Wahlbereichsleiter Bremerhaven vorsorglich Beschwerde gegen den Beschluss seines eigenen Wahlbereichsausschusses eingelegt. Ergebnis: Auch in Bremerhaven darf die Partei nicht antreten. Außerdem legte die AfD dagegen Beschwerde ein, dass sie nicht zur Beiratswahl in Hemelingen zugelassen wurde. Die fünfte Beschwerde kam von der Bremer Wahlbereichsleiterin Carola Janssen. Darin ging es um die Zulassung einer Liste der AfD im Beiratsbereich Burglesum.  

Nach der Entscheidung vom Donnerstag sei der Rechtsweg ausgeschöpft, sagte eine Sprecherin der Wahlleitung. AfD-Vize Sergej Minich kündigte an, die Wahl anfechten zu wollen. Das gehe aber erst nach der Bürgerschaftswahl am 14. Mai, betonte der stellvertretende Landeswahlleiter Sebastian Berger. „Ich gehe davon aus, dass es zu einer Überprüfung kommen wird, was legitim ist. Ich gehe aber auch davon aus, dass unsere Entscheidung richtig ist“, so Berger.

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