Das Bildungsressort will ab Januar anders mit dem Kita-Betrieb umgehen. Für jede einzelne Kita soll nun anhand von drei Kriterien geprüft werden, wie stark sie von Corona betroffen ist. Je nachdem, welche dieser Kriterien erfüllt sind, gelten dann unterschiedliche Regeln für die Kita. Entscheidend sei die konkrete Situation vor Ort, heißt es in einem Schreiben von Thomas Jablonski, Kita-Abteilungsleiter bei der Behörde.
Die drei Kriterien hat die Behörde nun in einer Art Ampel-System festgelegt. Ausschlaggebend ist demnach die Zahl der infizierten Personen in der Einrichtung, die Zahl der Kinder in Quarantäne und die Anzahl der Beschäftigten in Quarantäne.
Wenn zum Beispiel zwei Kinder in der Kita positiv getestet wurden und mehr als ein Viertel des Personals in Quarantäne ist, schaltet die Ampel auf Rot. Diese Kita darf dann nur noch eine Notbetreuung für maximal zehn Kinder gleichzeitig anbieten. Es kann nach diesem Modell also sein, dass für verschiedene Kitas im selben Stadtteil unterschiedliche Regeln gelten.
Ein ähnliches Modell gibt es bereits für Bremens Schulen, bei denen Schulleitung und Schulaufsicht ebenfalls je nach Lage vor Ort entscheiden sollen, ob eine Schule in den Halbgruppen-Unterricht wechselt.
Außerdem will das Bildungsressort nun auch für Kitas flächendeckende Corona-Tests anbieten. Jeder Kita-Träger kann einen formlosen Antrag an die Behörde richten und dann seine Kita-Beschäftigten testen lassen.