Der Senat hat die Verlängerung der Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung bis zum 15. Oktober beschlossen. Die Verlängerung tritt nach Zustimmung durch den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft in Kraft.
Weiterhin gelten folgende Corona-Regeln in Bremen:
- In Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken und Pflegeeinrichtungen gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht für Personen ab 14 Jahren. Auch im ÖPNV, in Obdachlosenunterkünften sowie Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber muss eine Maske getragen werden.
- In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und Justizvollzugsanstalten muss ein negatives Corona-Testergebnis vorgewiesen werden.
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Die Isolationsdauer für Infizierte beträgt bei symptomlos Infizierten fünf Tage. Wer Symptome hat, muss 48 Stunden lang symptomfrei sein, bevor die Isolation endet.